Von Jens Todt
Berlin - Agim E. geht auf das Wohnhaus seiner Ehefrau Regina zu, hebt einen rund 14 Kilogramm schweren Stein von der Erde auf und wirft in durch die Eingangstür. Er tritt die Wohnungstür ein und zerrt seine Frau vor den Augen der beiden gemeinsamen Kinder an den Haaren die Treppe hinab.
Vor dem Haus sticht er Regina E. mit einem Messer mehrfach in Hals und Oberkörper. Die Frau stirbt in der folgenden Nacht an ihren schweren Verletzungen. Der Mord ereignete sich im vergangenen Dezember in Kempten und bildete den grausigen Schlusspunkt eines typischen Stalkingfalls. Agim E. hatte seine Frau zuvor monatelang bedroht, gedemütigt und attackiert. Eine gerichtlich angeordnete Kontaktsperre ignorierte er rund 40 Mal.
Heute hat der Bundestag ein Gesetz gegen Stalking verabschiedet, um solche Taten künftig zu verhindern. Das Strafgesetzbuch wird um den neuen Tatbestand der "Schweren Belästigung" ergänzt. Das Parlament billigte den neuen Paragraph 238 mit den Stimmen von Union und SPD gegen das Votum der Opposition.
"Dies ist ein guter Tag für den Opferschutz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Debatte. "Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht." FDP und Grünen vermissten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen. Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, Stalker zu bestrafen:
Der englische Begriff "Stalking" kommt aus dem Jägerjargon und bezeichnet das Heranpirschen an die Beute. Meist bewundern und begehren Stalker ihre Opfer und erwarten, dass die Zuneigung erwidert wird. Bleibt diese jedoch aus, schlägt der Liebeswahn häufig in Aggression um. Bei ihren Schikanen beweisen die Täter in der Regel große Fantasie. Sie verfolgen ihre Opfer beharrlich, bombardieren sie mit Liebesbriefen, betreiben Telefonterror, stellen diffamierende Beiträge ins Internet oder schwärzen das Objekt ihres Liebeswahns bei der Polizei an. Häufig attackieren Stalker ihre Opfer auch körperlich, bis hin zum Mord.
Stalker können vorbeugend in Haft kommen
Bisher konnten sich Opfer bei einer Anzeige auf das Gewaltschutzgesetz berufen und per Einstweiliger Verfügung eine Kontaktsperre für den Täter erwirken. Erst der Verstoß gegen diese Anordnung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden. Das Gewaltschutzgesetz wurde jedoch zum Schutz vor häuslicher Gewalt entwickelt und hat sich bei Stalking in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen.
Das neue Gesetz erleichtert die Verfolgung der Täter. "Bisher war es kompliziert, zum Teil langwierig und wenig erfolgreich für Stalking-Opfer, sich juristisch gegen Nachstellungen zur Wehr zu setzen", sagt die Journalistin Susanne Schumacher. Die Autorin des Buches "Stalking - geliebt, verfolgt, gehetzt" berichtet: Selbst wenn ein Täter nach einer Attacke kurzzeitig in Gewahrsam komme, bedeute dies selten das Ende der Bedrohung. "Durchschnittlich werden Stalking-Opfer 24 bis 28 Monate lang belästigt. Rund 80 Prozent der Täter sind Männer." Kontaktsperren und Ordnungsgelder für Stalker würden nur selten dazu führen, dass sie von ihrem Opfer ablassen. "Wenn jemand mittellos ist, interessiert ihn das Ordnungsgeld nicht."
"Täterdatei könnte manchen Mord verhindern"
"Es war allerhöchste Zeit, dass dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir sind Nachzügler in Europa", sagt Volkmar von Pechstaedt. Der Göttinger Rechtsanwalt hat sich auf Stalking-Fälle spezialisiert und beklagt seit Jahren Mängel beim Schutz der Opfer. Das neue Gesetz gebe den Strafverfolgern erstmals die Mittel, Stalking effektiv zu bekämpfen. "Vielen Staatsanwälten waren häufig einfach die Hände gebunden. Die saßen auf heißen Kohlen und konnten nicht handeln."
Allerdings sei das Gesetz nur ein erster Schritt und die Strafandrohung von drei Jahren "deutlich zu gering". Es gebe bisher "keinerlei Recht auf Entschädigung für Stalking-Opfer". Das Dunkelfeld bei Stalking sei enorm hoch, viele Opfer trauten sich bisher nicht zur Polizei - aus Angst, nicht ernst genommen zu werden. Von Pechstaedt schätzt die Zahl der Delikte auf jährlich 500.000 bis 600.000.
"Die Zahl der Anzeigen ist schon in diesem Jahr sprunghaft angestiegen", sagt der Rechtsanwalt. "Mit dem neuen Gesetz wird sie sich ganz sicher im kommenden Jahr noch verdoppeln." Darüber hinaus plädiert von Pechstaedt für eine bundesweite Täter-Datei. "Wenn wir die hätten, könnten wir manchen Mord verhindern."
mit ddp
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