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03.12.2006
 

Steinbrück-Plan

400 Millionen Euro mehr für Ehrenamtliche

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat Finanzminister Steinbrück Ehrenamtlichen und Spendern ein Steuergeschenk in Aussicht gestellt. Das für das kommende Jahr geplante Zehn-Punkte-Programm "Hilfen für Helfer" hat ein Volumen von 400 Millionen Euro.

Berlin - Das Programm umfasst nach Angaben des Finanzministeriums steuerliche Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen. "Die Hilfen für Helfer sind eine wichtige Investition in die Stärkung des Gemeinsinns der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und eine erste Rendite unseres erfolgreichen Konsolidierungskurses", sagte Steinbrück in Berlin.

Das Gesetzespaket zum Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht soll Anfang nächsten Jahres im Bundestag beschlossen und dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Im Einzelnen sieht der Plan des Finanzministeriums vor:

  1. Wer sich monatlich mindestens 20 Stunden unentgeltlich im Dienst von karitativen Organisationen wie etwa der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz alte, kranke oder behinderte Menschen kümmert, dem sollen pro Jahr 300 Euro Steuern erlassen werden.
  2. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.
  3. Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 und 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Einkommensteuergesetz) werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben.
  4. Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine wird verbessert.
  5. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Gleiches gilt für die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen.
  6. Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307.000 Euro auf 750.000 Euro mehr als verdoppelt.
  7. Der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag beim Abzug von Großspenden und die zusätzliche Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen werden abgeschafft, dafür ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.
  8. Der Satz, mit dem pauschal für unrichtige Spendenbescheinigungen und nicht korrekt verwendete Zuwendungen gehaftet werden muss, wird von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen reduziert.
  9. Die förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht werden besser abgestimmt.
  10. Das Spendenrecht soll unbürokratischer werden.

Stiftungs- und andere gemeinnützige Organisationen begrüßten die Pläne. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen zeigte sich positiv überrascht, dass Steinbrück noch über Vorschläge der gemeinnützigen Organisationen hinausgehe. Er sprach von einem großen und mutigen Schritt für die Bürgergesellschaft, der die Motivation für ein Engagement für das Gemeinwohl stärke. "Das Programm bringt Millionen Menschen, die sich privat engagieren für dieses Land, die verdiente Anerkennung", erklärte der Verband. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Kulturrat, dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann hervorhob, dass bei der Reform "geklotzt und nicht gekleckert" werde. Die Arbeiterwohlfahrt würdigte die Pläne am Sonntag als wichtiges Signal für die Verbesserung von Betreuungsmöglichkeiten von kranken und alten Menschen.

phw/reuters/AP

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