Berlin - Der Luftwaffe müsse endlich die Möglichkeit zur umfassenden Sicherung des Luftraumes gegeben werden, sagte Schäuble in einer Grundsatzrede in Berlin. Deutschland sei nach wie vor "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes". Er betonte: "Wenn der Staat in einer existenziellen Bedrohung nicht in der Lage ist, Schutz zu gewährleisten, würde dies zur Delegitimierung des Rechtsstaates führen."
Wie im aktuellen Fall des Verbraucherinformationsgesetztes war es damals Bundespräsident Köhler, der mit seiner Skepsis eine Gesetzesänderung verhinderte. Er hatte zwar die Gesetzesänderung unterschrieben, jedoch eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Gang gesetzt.
Der CDU-Politiker bestritt, dass die Regierung sich – im tatsächlichen Ernstfall – nun auf einen übergesetzlichen Notstand berufen könne. Auf einen solchen Notstand könne man sich nur berufen, wenn man einen solchen Fall vorher nicht bedacht hätte. Genau das aber habe der Gesetzgeber getan, doch seien die Schlussfolgerungen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden.
"Es kann nicht sein, dass im Ernstfall der Staat sagt, wir halten uns nicht an die Verfassung", unterstrich Schäuble. Daher müsse man sich den Artikel 87a des Grundgesetzes "genau anschauen" und nicht zu "feige" sein, die Frage nach der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates zu beantworten. In dem Artikel sind die Aufgaben der Streitkräfte insofern definiert, als dass sie lediglich zur Erfüllung eines Verteidigungsauftrages eingesetzt werden dürfen.reh/ddp/dpa
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