Berlin - "Der Vorstoß, die Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren im Inneren einzusetzen, ist damals am Widerstand der SPD gescheitert", sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) der "Bild"-Zeitung (Montag). "Aus gutem
Grund", fügte sie hinzu.
Die gleichen Bedenken gebe es bei dem
Der Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium gerät auch in den Reihen der Union in die Kritik. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer wandte sich gegen die Pläne. Die Verfassung sei ein "hohes Gut", das nicht an "tagespolitische Erfordernisse" angepasst werden solle, sagte er am Sonntag im Deutschlandfunk. Es gebe zwar Handlungsbedarf, dies neu zu regeln. Die Frage sei aber: "Wie können wir bei gegebener Verfassungslage die Regelungen hinbekommen, die wir zu regeln haben?"
Schäuble will den Artikel 87a des Grundgesetzes ergänzen, um im Terrorfall einen Abschuss entführter Passagierflugzeuge zu
ermöglichen. Er beruft sich auf eine Koalitionsvereinbarung, wonach Union und SPD nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tätig werden wollen. Das Grundgesetz enthält nach der Karlsruher
Entscheidung vom Februar 2006 keine Ermächtigung für solche
Terrorabwehrmaßnahmen der Bundeswehr.
Der Innenminister will den Begriff Verteidigungsfall im Grundgesetz mit einem "sonstigen Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens" erweitern. Damit könnte er bei einem drohenden Terroranschlag das Kriegsvölkerrecht anwenden und die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Allerdings hatte Schäuble zu Jahresbeginn in der Bundespressekonferenz erklärt, ob man dies auch so tun wolle, sei eine politische Frage. Er habe mit seinem Vorschlag einen Teil der Arbeit erledigen wollen.
sev/dpa
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