Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte heute mit, dass es die Beschwerde Motassadeqs nicht angenommen habe. Dem Kammerbeschluss zufolge wurden keine Grundrechte des Angeklagten verletzt, als er vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 16. November vergangenen Jahres rechtskräftig verurteilt wurde.
Mit der einstimmig ergangenen Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es immer wahrscheinlicher, dass der 32-jährige Marokkaner Motassadeq die Gefängnisstrafe von 15 Jahren verbüßen muss. Er wurde rechtskräftig schuldig gesprochen, der terroristischen Hamburger Zelle um die Todespiloten des 11. September angehört zu haben.
Er soll die Hamburger Todespiloten während der Vorbereitung der Anschläge in den USA unterstützt und ihren Aufenthalt verschleiert haben. Zumindest von den geplanten Flugzeugabstürzen habe er gewusst.
ler/AP
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