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17.01.2007
 

Gesundheitsreform

Schmidt weist verfassungsrechtliche Bedenken zurück

Die Rechtsexperten der Großen Koalition haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesundheitsreform. Gesundheitsministerin Schmidt verteidigte das geplante Gesetzeswerk gegen die Einwände. Die Bundesregierung hält an ihrem ehrgeizigen Zeitplan fest.

Berlin - Einige Kollegen wie der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, wollten deshalb das Gesetz ablehnen, berichtete der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, nach einer Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses. Merz selbst äußerte sich nicht. Auch der Ausschussvorsitzende Andreas Schmidt (CDU) sagte, es gebe weiter verfassungsrechtliche Bedenken. Er habe den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit seiner Kollegen das Gesetz für vertretbar halte. "Aber man steht immer noch in der Gefahr, dass ein Verfassungsgericht das anders beurteilt."

Gesundheitsreform: Verfassungsrechtliche Bedenken
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AP

Gesundheitsreform: Verfassungsrechtliche Bedenken

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries rechnet auch bei einer Verabschiedung des Gesetzes mit einer Verfassungsklage. Es seien so viele Interessen betroffen, "da wird sich sicherlich eine Klage ergeben", sagte sie. Die SPD-Politikerin hatte dem Ausschuss ein Gutachten ihres und des Innenministeriums erläutert, wonach die Reform verfassungsgemäß sei.

Danach betonte Zypries, die Abgeordneten hätten zwar verfassungsrechtliche Probleme aufgeworfen, hielten das Gesetz aber nicht für verfassungswidrig. Verfassungsfragen könne man leicht unterschiedlich bewerten. Auch das Gutachten der Ministerien gehe von Eingriffen in Verfassungsrechte einzelner aus, hielten diese aber durch übergeordnete Interessen für begründet. "Da bin ich ganz optimistisch", dass diese Begründung trage, sagte die Ministerin.

Die Bedenken beziehen sich vor allem auf die Rechte von Privatversicherten und auf die Frage, ob die Versicherung von deren Kindern aus Steuergeldern finanziert werden soll.

Der Ausschuss will sein Votum über das Gesetz in seiner kommenden Sitzung am 31. Januar abgeben. Wichtig sei es, eine Mehrheit der Koalition zu Stande zu bekommen, sagte Gehb. Die Situation sei "nicht so, dass man sich völlig entspannt zurück lehnen kann". Vermutlich werde die Koalition nicht geschlossen votieren.

Bundesministerin Ulla Schmidt wies der Bedenken gegen die Gesundheitsreform im Bundestag zurück. Verfassungsklagen sehe sie "sehr gelassen entgegen". Schmidt sagte: "Die Verantwortung des Staats für die medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung hat Vorrang vor Lobbyinteressen."

Auch die Bedenken der Länder gegen den Gesundheitsfonds wies Schmidt noch einmal zurück. "Wir wollen den Fonds, denn der Fonds bündelt das Geld der Versicherten", betonte die Ministerin. Er werde zu mehr Gerechtigkeit und mehr Solidarität führen. Dabei werde darauf geachtet, das kein Land überproportional belastet werde, betonte Schmidt.

Der Bundestag debattierte offiziell zum ersten Mal über den Regierungsentwurf zur Reform. Bereits am 2. Februar soll das Gesamtpaket endgültig im Bundestag verabschiedet werden.

jaf/AP

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