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18.01.2007
 

US-Gefangenschaft

Kurnaz Anwalt beschuldigt Bundesregierung

Vor dem Geheimdienstausschuss des Bundestages hat der Anwalt des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz schwere Vorwürfe gegen das Auswärtige Amt erhoben: Das Ministerium habe seinem Mandanten nicht ausreichend geholfen und Gelegenheiten zur Freilassung versäumt.

Berlin – Kurnaz' Anwalt Bernhard Docke sagte vor dem Gremium, dass "der Rechtsstaat in Guantanamo abgeschaltet" ist. Diese Erkenntnis habe sich aus seinen Bemühungen um die Freilassung des türkischen Staatsbürgers aus der Haft ergeben. Im Mai 2002 habe er von Kurnaz' Mutter das entsprechende Mandat erhalten.

Ehemaliger Guantanamo-Häftling Kurnaz: Angeblich vier oder fünf Tage lang an Ketten aufgehängt
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DDP

Ehemaliger Guantanamo-Häftling Kurnaz: Angeblich vier oder fünf Tage lang an Ketten aufgehängt

Heftige Kritik übte Docke am Auswärtigen Amt, das Hilfe zunächst nur widerstrebend und nicht auf eigene Initiative angeboten habe. Erst als sich Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 eingeschaltet habe, sei das Amt aktiv geworden, als ob ein Schalter umgelegt worden sei.

Auch der Grüne-Fraktionsvize Christian Ströbele wirft der alten rot-grünen Bundesregierung schwere Versäumnisse vor. "Ich sehe begründeten Anlass, dass die Bundesregierung seinerzeit nicht alles ihr Mögliche getan hat, um Herrn Kurnaz freizubekommen", sagte Ströbele am Rande des Untersuchungsausschusses. Insbesondere das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt hätten 2002/2003 Entscheidungen gefällt, die einer möglichen Freilassung entgegenstanden, kritisierte der Grünen-Politiker.

Zugleich nahm Ströbele den damaligen Außenminister Joschka Fischer (Grüne) in Schutz, der sich mehrfach für die Freilassung des 2001 in Pakistan festgenommenen und an US-Behörden überstellten Bremer Türken eingesetzt habe.

Der SPD-Obmann im Ausschuss, Thomas Oppermann, widersprach. Kurnaz habe in dem afghanischen Gefangenenlager Kandahar und später in Guantanamo sicherlich eine "inhumane und menschenunwürdige Behandlung erlebt", räumte er ein. Doch sei Kurnaz "kein Opfer deutscher Behörden oder der Bundesregierung" geworden.

Für Docke geht es nach eigenen Angaben neben der Aufarbeitung von der in den Lagern Kandahar in Südafghanistan und Guantanamo erlittenen Folter und Entrechtung vorrangig um die Frage, ob die Bundesregierung genügend getan hat, um den ursprünglich Terrorverdächtigen Kurnaz aus US-Gefangenschaft zu befreien.

Klärungsbedürftig sei auch die Frage, auf welchem Wege US-Vernehmer Kenntnis von Details erhielten, die aus deutschen Akten von 2001 stammen. Dabei sei es um den Verkauf eines Handys durch Kurnaz in Vorbereitung seiner damaligen Reise nach Pakistan, Kontakte zu einem möglichen Mitreisenden sowie um Geldbewegungen auf seinem Konto gegangen.

Die Staatsanwaltschaft Bremen habe Rechtshilfe für US-Behörden abgelehnt. Dazu habe es schon wegen der theoretisch möglichen Todesstrafe für Guantanamo-Häftlinge keine Rechtsbasis gegeben.

Geklärt werden muss nach Meinung Dockes auch, warum Kurnaz für den Weitertransport von Kandahar nach Guantanamo ausgesucht worden sei. Nicht alle Gefangenen im US-Lager Kandahar seien automatisch nach Guantanamo weitergeleitet worden. Manche seien auch entlassen worden.

US-Behörden hätten Kurnaz zunächst als feindlichen Kämpfer eingestuft. Diese Entscheidungen der Militärbehörden seien willkürlich und unterlägen keiner Überprüfung. 2002 hätten die US-Behörden der Bundesregierung jedoch die Freilassung von Kurnaz wegen nicht nachweisbarer Schuld angeboten. Die Bundesregierung habe dies jedoch abgelehnt, unter anderem weil Kurnaz türkischer Staatsangehöriger sei. Die Gründe für die Ablehnung sollen im Ausschuss noch geklärt werden.

Keine Angaben machte Docke zu den Misshandlungsvorwürfen, die Kurnaz gegen die Bundeswehr erhebt. Befragungen zu diesem Thema standen am Mittwoch vor dem Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung. Der Geheimdienstausschuss befasst sich damit nicht.

Kurnaz hatte vor dem Verteidigungsausschuss seine Vorwürfe bekräftigt. Danach sollen ihn Soldaten der Elitetruppe KSK Anfang 2002 im Lager Kandahar misshandelt haben. Nach Angaben der Grünen berichtete er auch darüber, dass er an Ketten aufgehängt worden sei. Erstmals berichtete er nach Abgeordnetenangaben über einen möglicherweise als Rotkreuz-Mann getarnten Agenten, der ihn sowohl im Lager Kandahar als auch in Guantanamo begleitet habe.

Mit Kurnaz' Vorwürfen gegen die Bundeswehr befasst sich die Staatsanwaltschaft Tübingen. Sie will vorerst auf die Vernehmung der beiden beschuldigten Elite-Soldaten verzichten. "Es ist aus unserer Sicht sinnvoller, erst die Aufklärung des Sachverhalts voranzutreiben, um dann die Beschuldigten gegebenenfalls mit dem Ergebnis zu konfrontieren", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Vollmer.

jaf/dpa/ddp

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