Von Anna Reimann und Carsten Volkery
Berlin - "Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre" - so lautete das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Stuttgart die Terroristin Brigitte Mohnhaupt 1985 als "Rädelsführerin der RAF" verurteilte. Bei ihrem Kompagnon Christian Klar lautete das Urteil ebenfalls fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre.
Die beiden wurden für die RAF-Morde an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer im deutschen Terrorjahr 1977 verurteilt.
Inzwischen hat Mohnhaupt insgesamt 28 Jahre Gefängnis hinter sich, Klar sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, eine vorzeitige Entlassung Mohnhaupts zu beantragen, sowie die Prüfung einer Begnadigung Klars durch den Bundespräsidenten sorgen im Land nun für eine heftige Diskussion über das gerechte Strafmaß.
SPIEGEL ONLINE stellt die Positionen der Angehörigen der Ermordeten sowie einiger Politiker gegenüber.
Mohnhaupt und Klar zählen zu den vier letzten RAF-Terroristen, die noch im Gefängnis sitzen. Die anderen sind Birgit Hogefeld (seit 1993) und Eva Haule (seit 1986). Mehrere ihrer RAF-Komplizen sind in den vergangenen Jahren bereits begnadigt worden - durch die Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Johannes Rau.
Sind über zwei Jahrzehnte Haft genug, um die Morde zu sühnen? Die Frage erregt die Gemüter. In der "taz" verwies Friedrich Küppersbusch darauf, dass die RAF-Terroristen Mohnhaupt, Klar und Haule länger im Gefängnis sitzen als Haupt-Kriegsverbrecher der Nazis.
Bereits am Wochenende hatte der ehemalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel (FDP) gesagt: "Nach 24 Jahren Haft muss Gnade vor Recht ergehen." Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der bei der Bundesanwaltschaft für Mohnhaupts und Klars Inhaftierung verantwortlich war, hingegen warnte: "Gnade vor Recht - das sollte die ganz große Ausnahme bleiben". Anders als bei früheren Begnadigungsfällen von RAF-Terroristen würden im Fall Klar weder gesundheitliche Gründe noch ein Bedauern des Inhaftierten vorliegen, so Pflieger.
Anders als Pflieger plädiert Mohnhaupts Gefängnisleiter für die vorzeitige Entlassung der 57-Jährigen auf Bewährung. "24 Jahre sind eine sehr lange Zeit und als Strafe ausreichend", sagte Wolfgang Deuschl, Leiter der Vollzugsanstalt im bayerischen Aichach, zu stern.de. "Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass sie nie wieder etwas Vergleichbares machen wird. Sie wird keinen Menschen mehr töten, nicht mehr straffällig werden. Diese Zeiten sind vorbei", so Deuschl. Aus der ehemals fanatischen Terroristin sei ein ruhiger, selbstbewusster hilfsbereiter Mensch geworden. "Sie ist anerkannt unter den Häftlingen. Und ich kann sagen, dass sie mir durchaus nicht unsympathisch ist", sagte Deutschl.
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