Montag, 23. November 2009

Politik



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23.01.2007
 

RAF-Terroristen

Streit um Haftentlassung von Klar und Mohnhaupt

Die Diskussion über eine mögliche Haftentlassung früherer Terroristen der Rote Armee Fraktion nimmt an Schärfe zu. CSU-Politiker sprachen sich strikt dagegen aus, die inhaftierten RAF-Mitglieder Mohnhaupt und Klar zu entlassen - Voraussetzung sei echte Reue.

Hamburg/Stuttgart - Der bayerische Innenminister Günther Beckstein sprach sich gegen eine vorzeitige Freilassung der Ex-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar aus. "Der brutale Terror der RAF hat Deutschland an den Rand des Ausnahmezustandes gebracht", erklärte der CSU-Politiker. "Die Haupträdelsführer Klar und Mohnhaupt haben bislang keinerlei Distanzierung und keine Reue hinsichtlich ihrer Taten erkennen lassen", sagte er.

Fahndungsplakat aus dem Jahr 1980: Klar und Mohnhaupt werden gesucht
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DPA

Fahndungsplakat aus dem Jahr 1980: Klar und Mohnhaupt werden gesucht

Auch der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sprach sich gegen eine vorzeitige Freilassung aus. Beide Täter hätten keine Reue und kein Bedauern gezeigt, sagte Stoiber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Es sei richtig, dass ein starker Staat auch seinen Feinden vergeben können müsse. Voraussetzung dafür sei aber eine echte und offene Reue.

Stoiber betonte: "Nicht der Staat schuldet den RAF-Terroristen ein Signal der Versöhnung, sondern die Terroristen müssen zunächst einmal ihre Taten ehrlich bedauern und sich zum Rechtsstaat bekennen." Die beiden Täter müssten die Angehörigen ihrer Opfer um Verzeihung bitten. Erst dann könne über weitere Schritte nachgedacht werden.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Begnadigung von Klar durch Bundespräsident Horst Köhler nur bedingt für vertretbar. Im Südwestrundfunk sagte die FDP-Politikerin, bei einem so großen Gnadenakt müsse auch danach gefragt werden, inwieweit sich jemand "von seinen Taten distanziert".

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, der Fall Klar sei von dem der früheren Terroristin Mohnhaupt zu unterscheiden. Mohnhaupt habe anders als Klar ihre Mindeststrafe nach jetzt 24 Jahren Haft abgesessen. Bei der Frage, ob sie nun auf Bewährung freikomme, spiele der Aspekt der Reue oder des Bedauerns eine vergleichsweise geringe Rolle.

Weitere Politiker und Angehörige von RAF-Opfern hatten schon auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE Bedenken geäußert. "Die haben genau gewusst, was sie taten, und bisher keine Reue gezeigt", sagte etwa Waltrude Schleyer, Witwe des ermordeten Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer. "Ich wäre gekränkt, wenn sie freikämen".Die Bundesanwaltschaft hatte gestern beantragt, die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe der 57-Jährigen zur Bewährung auszusetzen. Eine Entscheidung will das Stuttgarter Oberlandesgericht in der ersten Februarhälfte treffen. Mohnhaupt war 1985 zu fünf Mal lebenslänglich verurteilt worden.

Die Witwe des 1991 von Terroristen ermordeten ehemaligen Treuhand-Chefs Detlev Karsten Rohwedder sieht eine mögliche Begnadigung von Klar äußerst kritisch. Bundespräsident Köhler müsse "sehr sorgfältig überlegen, ob man nicht für die Öffentlichkeit ein falsches politisches Signal setzt, wenn man jetzt begnadigen würde, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür auch nur entfernt gegeben sind", so Hergard Rohwedder in der "Rheinischen Post".

Hessens Innenminister Volker Bouffier sagte: "Ich kann mir vorstellen, dass in einem solchen Fall auch einmal Gnade vor Recht ergeht. Aber ich sehe den Zeitpunkt jetzt noch nicht gekommen", erklärte der CDU-Politiker. Er bezog dies dem Bericht zufolge sowohl auf Mohnhaupt als auch auf Klar.

Von den Terroristen der "Rote-Armee-Fraktion" (RAF) sitzen derzeit noch vier Mitglieder in Haft: Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld. Für zwei von ihnen - Mohnhaupt und Klar - könnten sich schon bald die Gefängnistore öffnen.

Mohnhaupt zählte bis zu ihrer Festnahme 1982 zu den führenden Köpfen der RAF. Die heute 57-Jährige stammt vom Niederrhein. 1971 schließt sie sich der RAF an, wird aber bereits ein Jahr später festgenommen und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung 1977 geht Mohnhaupt erneut in den Untergrund und beteiligt sich an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und des Bankiers Jürgen Ponto. Bei der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer spielt sie eine wesentliche Rolle.

Klar, heute 54 Jahre alt, stammt aus Freiburg und kommt aus gutbürgerlichen Verhältnissen. 1976 schließt er sich der RAF an und beteiligt sich wie Mohnhaupt an der Ermordung Bubacks, Pontos und Schleyers. 1985 wird er im selben Prozess wie Mohnhaupt zu sechs Mal Lebenslänglich verurteilt, 1992 folgt eine weitere Verurteilung zu lebenslanger Haft. 1997 wird seine Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre festgelegt.

Während Klar seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in Baden-Württemberg absitzt, büßt Mohnhaupt im bayerischen Aichach. Beide haben sich - im Gegensatz zu anderen verurteilten RAF-Mitglieder - bisher nicht eindeutig von ihrer Vergangenheit distanziert.

jaf/AP/dpa/ddp

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