Von Sebastian Fischer, München
München - Kritik am "imperialen Bündnis", Hoffnung auf eine "Niederlage der Pläne des Kapitals": Diese Äußerungen von Christian Klar haben Deutschlands Spitzenpolitiker in den vergangenen Tagen aufgebracht. Viele warnten Bundespräsident Horst Köhler davor, dass er das Gnadengesuch des Ex-RAF-Terroristen akzeptiert - und Klar damit vor Verbüßung seiner Haftstrafe freikommt. Bayerns Innenminister Günther Beckstein geht nun noch einen Schritt weiter: "Statt über eine vorzeitige Entlassung oder gar Begnadigung Klars zu spekulieren, muss rechtzeitig geprüft werden, ob Klar auch über 2009 hinaus noch länger in Haft bleiben muss", sagt Beckstein zu SPIEGEL ONLINE.
Der Hintergrund: Wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs ist Klar zu mehrfach lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zu lebenslänglich zusammengefasst, eine Mindest-Haftdauer von 26 Jahren festgelegt. Diese endet Anfang 2009. Dann kann (wie bei allen Straftätern) die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden (wie zuletzt bei Brigitte Mohnhaupt). Klar hat, um früher freizukommen, das Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt. Wenn Köhler Nein sagt, wäre Anfang 2009 seine erste Chance auf Freiheit.
Das wichtigste Kriterium für die Freilassung von Straftätern nach der Mindesthaftzeit ist, ob von ihnen noch Gefahr ausgeht. Politiker und Experten sahen bisher bei Klar keine solche Gefahr, weshalb in der öffentlichen Debatte 2009 als planmäßiges Datum seiner Freilassung galt. Genau an diesem Punkt der Gefährlichkeit setzt Beckstein nun an.
Beckstein: "Aggressiver Ton, ideologische Verbohrtheit"
Der "aggressive Ton Klars" und dessen "ideologische Verbohrtheit" würden deutlich machen, "dass es sich bei Klar um einen unverbesserlichen Terroristen handelt", sagt Beckstein. Die Behörden in Baden-Württemberg müssten von Hafterleichterungen für Klar absehen, über die zurzeit debattiert wird: "Bevor an Vollzugslockerungen überhaupt zu denken ist, muss jetzt sehr sorgfältig geprüft werden, ob nicht von Klar weiterhin Sicherheitsgefahren ausgehen." Beckstein: "Wer die jüngsten Äußerungen Klars nur als 'offenbar politisch verwirrt' bagatellisiert, lässt außer acht, dass Klar wegen der Ermordung zahlreicher Menschen verurteilt ist."
Schon gestern hatte sich Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP), der für den Fall zuständig ist, in diese Richtung geäußert: "Man kann die jüngsten Äußerungen des Gefangenen Klar durchaus im Zusammenhang mit der Frage seiner Gefährlichkeit sehen." Deshalb ziehe man in Erwägung, "das Lockerungsgutachten ergänzen zu lassen oder ein neues Gutachten in Auftrag zu geben". Gemeint ist jenes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury, das Klar bescheinigt hatte, er werde weder flüchten noch Straftaten begehen. Damit schien Haftlockerungen nichts entgegen zu stehen - und Haftlockerungen sind eine wichtige Vorbedingung für eine Freilassung nach der Mindesthaftzeit.
Das Gefängnis Bruchsal, in dem Klar sitzt, wollte nach Informationen der "Stuttgarter Nachrichten" eigentlich am Dienstag auf Basis des bisherigen Gutachtens den Vollzugsplan über Hafterleichterungen für Klar aufstellen. Konkret ging es um Ausgänge, Wochenendurlaube, schließlich Freigang. Golls Äußerungen aus dieser Woche stellen dies nun in Frage.
Druck auf Köhler wächst
In der öffentlichen Debatte steigt unterdessen der Druck auf Köhler, Klar die Begnadigung zu verwehren. Als erstes Mitglied der Bundesregierung äußerte sich deren Kulturbeauftragter und Vertrauter der Kanzlerin, Bernd Neumann (CDU): "Herr Klar hat gegenüber den Hinterbliebenen keine Reue gezeigt. Vor diesem Hintergrund wäre eine Begnadigung den Angehörigen der Opfer schwer zu vermitteln", sagte Neumann zur "Bild"-Zeitung.
In der gleichen Zeitung kündigte der CSU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Norbert Geis an, er wolle im Bundestag parteiübergreifend für einen Appell der Abgeordneten an Köhler werben: Er solle Klars vor vier Jahren eingereichtem Gnadengesuch (noch bei Amtsvorgänger Johannes Rau) nicht stattgeben.
Auch die Witwe des 1977 ermordeten Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer, Waltrude Schleyer, wandte sich gegen eine Begnadigung. Seine Äußerungen bewiesen, "dass in Klars Kopf in all den Jahren der Haft nichts stattgefunden hat".
Tatsächlich erscheint eine Begnadigung immer unwahrscheinlicher. Zwar hat Köhler immer wieder gezeigt, dass er sich Forderungen aus der Politik keinesfalls beugt - 2006 hat er zwei Gesetze der Bundesregierung nicht unterzeichnet und damit vorerst verhindert. Doch ob er sich im Fall Klar verkämpfen würde, daran zweifeln inzwischen viele.
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