Berlin - "Viele Menschen können nun aufatmen", sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Mit dem Gesetzentwurf habe der Bund seine Kompetenzen ausgeschöpft, sagte Schmidt. Ursprünglich hatte der Bund auch Verbote in Gaststätten debattiert, wofür er aber nicht zuständig ist. Bund und Länder hatten sich aber vergangene Woche auch grundsätzlich auf weit reichende Rauchverbote in Kneipen, Restaurants und Discotheken geeinigt. Dazu soll es nun Ländergesetze geben.
Das geplante Bundesgesetz, das nun vom Bundestag beraten wird, sieht aber auch Ausnahmen vor. So dürfen auch in den betroffenen Bundesbehörden weiter abgeschlossene Raucherzimmer ausgewiesen werden - aber nur als Pausen-, und nicht als Arbeitsraum. Die Ausgestaltung muss in jeder Behörde vereinbart werden, der Personalrat darf mitreden.
Theoretisch wären damit auch weiter abgeschlossene Raucherwaggons bei der Bahn denkbar. Doch kündigte Bahnchef Hartmut Mehdorn an, dass alle Züge des Unternehmens spätestens zum In-Kraft-Treten des Gesetzes völlig rauchfrei werden sollen. Die Vorgaben wären sonst nicht umsetzbar, erklärte die Bahn.
Bei Verstößen gegen die Verbote können Bußgelder von fünf bis 1.000 Euro verhängt werden. Dies werde aber wohl nur bei hartnäckigen Fällen greifen, sagte Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU). Der Staat müsse bei Ordnungswidrigkeiten nicht einschreiten.
Jährlich sterben nach Hochrechnungen etwa 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchs. "Tabakrauch ist Gift", erinnerte Seehofer. Nach zehn Jahren der Debatten könne man nicht länger auf Freiwilligkeit setzen. Es gehe nicht um einen "Verbotsstaat", sondern um den Schutz von Nichtrauchern. Die Regierung hofft aber auch, Raucher zum Aufhören zu bewegen, wie Schmidt sagte.
Die Ministerin appellierte vor allem an Eltern, auch in ihren Privaträumen und im Auto nicht im Beisein ihrer Kinder zu rauchen. Es gebe zwar keine Handhabe, dies zu verbieten, sagte sie und widersprach damit einem Vorstoß der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing zum Rauchverbot im Auto. "Aber ich habe kein Verständnis dafür", sagte Schmidt. "Da setzen wir auf die Einsicht." Jugendliche dürfen künftig Zigaretten oder Tabak legal nicht mehr erwerben. Das Mindestalter wird von 16 auf 18 angehoben. Das freue sie besonders, meinte Schmidt. "Zigaretten haben in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen." Die Grünen kritisierten, der Entwurf der Regierung greife zu kurz.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, statt kosmetischer Veränderungen die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr zu streichen und Rauchverbote zu verankern", erklärten sie und beantragten ein Rauchverbot auch für die Räume des Deutschen Bundestags.
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Martina Bunge (Linke), würdigte den Regierungsbeschluss hingegen als Siebenmeilenschritt. Nun müssten bundeseinheitliche Regeln für Restaurants, Bars und Discotheken folgen.
reh/AP
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