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14.03.2007
 

Gesetzespanne

Gesundheitsreform muss schon nachgebessert werden

Die Gesundheitsreform ist noch nicht mal in Kraft - trotzdem muss sie schon korrigiert werden. In das Gesetz haben sich Fehler eingeschlichen. Es handle sich um "kleine Unrichtigkeiten", teilt das Gesundheitsministerium mit.

Berlin - Klaus Vater sieht keinen Anlass zur Sorge: Nach Ansicht der Fachleute seines Hauses sei der Start der Gesundheitsreform zum 1. April nicht gefährdet, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums heute. Und trotzdem musste er eine politische Panne einräumen: Noch bevor die Reform in Kraft treten soll, muss es an dem Gesetz Korrekturen geben. Es handele sich um "kleine Unrichtigkeiten", von einer "Reform der Reform" könne aber keine Rede sei, sagte Vater. Es gehe lediglich um Termine zum Inkrafttreten von Einzelregelungen, die "in der Hetze der Zeit" verwechselt worden seien, an neun Stellen müsse korrigiert werden.

Bei den Korrekturen geht es unter anderem um Regelungen zur Kostenbeteiligung der Kassen an Leistungen der Selbsthilfe. Da eine Folgeregelung erst zum 1.Januar 2008 in Kraft tritt, soll die bisherige Regelung im Gesetz nicht wie im Gesetz vorgesehen schon am 1. April auslaufen. Weitere Änderungen betreffen die Beitragsübernahme für Versicherungspflichtige mit Rentenbezug sowie Folgeregelungen des Gesundheitsfonds für freiwillig gesetzlich Versicherte oder die Künstler-Sozialversicherung.

Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder habe sich in einem Brief an die Gesundheitsexperten der Koalition gewandt, um die Korrekturen schnell vornehmen zu können, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters. Vor allem gehe es um falsche Termine, an denen bestimmte Regelungen in Kraft treten sollen, hieß es aus der Koalition. Ziel sei es, die Änderungen an andere Gesetze anzuhängen und auf diese Weise möglichst rasch zu verabschieden.

Bei der Opposition stießen die Änderungen auf scharfe Kritik. Sie seien ein Armutszeugnis und Beleg dafür, dass es der Koalition am Ende nicht mehr um Sach- sondern nur um Machtfragen gegangen sei, sagte FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr.

Seine Partei habe die Korrekturen wegen der Eile bei der Verabschiedung des Gesetzes vorhergesehen. "Bundespräsident Horst Köhler wird jetzt noch genauer hinsehen müssen, ob er das Gesetz unterschreiben kann." Bahr sagte, er rechne mit einer Welle von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform.

Der Gesetzestext zur Gesundheitsreform ist am 7. März bei Köhler zur Unterzeichnung eingegangen. Wenige Tage zuvor war noch der Vorwurf erhoben worden, die Reform könne möglicherweise nicht pünktlich zum 1. April in Kraft treten, weil es Verzögerungen im Verfahren gebe. In einem Zeitungsbericht hatte es geheißen, womöglich werde Köhler nicht mehr genug Zeit zur Prüfung des Gesetzes haben. Gesetze sind erst gültig, wenn der Bundespräsident sie unterschrieben hat.

hen/Reuters/AFP

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