Bonn - "Wenn wir heute zu Recht die glückliche Erfolgsgeschichte der europäischen Integration in den vergangenen fünfzig Jahren feiern, dann bekennen wir uns zugleich zu dem Menschenbild, das Europa zutiefst geprägt hat", erklärte die Deutsche Bischofskonferenz heute in Bonn. Deshalb gehöre in einen europäischen Grundlagentext, der die Verfassung der Europäischen Union umschreibt, auch ein "Bezug auf das christlich-jüdische Erbe Europas und dessen bleibende Wirksamkeit".
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten wollen am 25. März in Berlin feierlich die "Berliner Erklärung" verabschieden. Die "Berliner Erklärung" soll nach dem Scheitern der EU-Verfassung einen neuen Anstoß für den Verfassungsprozess geben. Die Bischofskonferenz begrüßte es ausdrücklich, wenn zum 50. Jahrestag der "Römischen Verträge" der europäische Verfassungsprozess neu aufgenommen werde. Damit Europa seiner Verantwortung auch künftig gerecht werden könne, bedürfe es einer "gut funktionierenden inneren Ordnung". Der Gottesbezug einer Verfassung mache deutlich, "dass alles menschliche Handeln endlich, dass keine Politik absolut ist". "Wir brauchen ihn", hieß es in der Erklärung.
Mit den "Römischen Verträgen" war 1957 der Grundstein für die heutige EU gelegt worden.
In der Erklärung der Bischofskonferenz mit dem Titel "Europa: In Verantwortung vor Gott und den Menschen" wird darauf verwiesen, dass Krieg und Gewalt der Ausgangspunkt der europäischen Einigung gewesen seien. Die EU sei "eine Antwort auf die tragische Geschichte dieses Kontinents". Im Integrationsprozess habe die Hochschätzung der Menschen- und Freiheitsrechte sowie der sozialen Rechte von Anfang an eine zentrale Rolle gespielt. Dies spiegele zugleich die christliche Vorstellung vom Menschen wider.
Die Bischöfe mahnten auch eine "gute Balance von liberaler Wirtschaftsordnung und solidarischer Gesellschaftsordnung" sowie eine "stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien" an. Dabei sei nicht die Familie an die Arbeitswelt anzupassen, sondern Wirtschaft und Arbeitswelt seien familienfreundlicher zu gestalten.
Auch die derzeitige EU-Ratspräsidentin, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ist für einen Gottesbezug in der Verfassung. Im aktuellen Entwurf fehlt er aber, weil Staaten wie Frankreich eine strikte Trennung von Kirche und Staat aufrechterhalten wollen.
hen/AP/AFP
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