Berlin - Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte eine entsprechende Vorabmeldung der "Tageszeitung". Ursprünglich sei geplant gewesen, die automatische Abfrage für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ermöglichen. Auf Wunsch des Bundesrates sei diese Möglichkeit auf Straftaten ausgedehnt worden, so die Sprecherin.
Derzeit läuft für das Vorhaben das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Laut "taz" gibt es auch eine Diskussion über die Speicherung von Fingerabdrücken. Im ursprünglichen Entwurf war sie nicht vorgesehen.
Demnach heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen."
Innenminister Wolfgang Schäuble sprach sich kürzlich in einem "Handelsblatt"-Interview dafür aus, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Damit soll verhindert werden, dass Menschen mit falscher Identität unterwegs sind.
Von den neuen elektronischen Pässen gibt es bereits drei Millionen Exemplare. Die erste Generation enthält nur ein Foto auf einem Chip, neuerdings wird auch der Fingerabdruck elektronisch auf dem Deckel gespeichert. Auf Fotos bei den Meldeämtern kann die Polizei bereits heute zugreifen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch.
Betroffen seien alle Inhaber des seit Ende 2005 ausgegebenen neuen biometrischen Reisepasses, meldet die "taz" unter Berufung auf den Gesetzentwurf.
jaf/AP/dpa
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