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23.04.2007
 

Buback-Mord

Schäuble verdonnert Verfassungsschutz zu Aufklärung

Innenminister Schäuble verlangt nach den SPIEGEL-Enthüllungen im Mordfall Buback vollständige Aufklärung durch die Sicherheitsbehörden - "sofort". Ex-Verfassungsschutzpräsident Meier wies den Vorwurf zurück, seine Behörde habe dem BKA Informationen vorenthalten.

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Bundesverfassungsschutz und Bundeskriminalamt angewiesen, für Aufklärung zu sorgen. Beide Behörden sollten "sofort" eine gründliche Sachaufklärung beginnen, Akten auswerten und Gespräche mit damaligen Mitarbeitern führen, teilte Ministeriumssprecher Stefan Kaller in Berlin mit.

RAF-Mord: Wer erschoss Buback und seine Begleiter?
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AP

RAF-Mord: Wer erschoss Buback und seine Begleiter?

Bis zum Abschluss der Aufklärung werde es von Ministeriumsseite keine weiteren Stellungnahmen geben. Bei der Aufklärung gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. "Das wird dauern", sagte Kaller. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, das Vorgehen sei mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgestimmt. Wilhelm warnte zugleich vor vorschnellen Schlüssen.

Der SPIEGEL hatte am Wochenende unter Berufung auf zwei Ex-Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) berichtet, dass Wisniewski 1977 die Schüsse auf Siegfried Buback abgegeben habe.Damit werden bisherige Annahmen, auf denen Urteile gegen Wisniewski, Christian Klar und Knut Folkerts beruhten, in Frage gestellt. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) haben nach SPIEGEL-Informationen die neuen Hinweise nicht an die Justiz weitergegeben.

Inzwischen hat der frühere Verfassungsschutzpräsident Richard Meier den Vorwurf zurückgewiesen, seine Behörde habe Anfang der achtziger Jahre der Bundesanwaltschaft Informationen zur Roten Armee Fraktion vorenthalten. "Es wurden nach meinem Wissen keine Erkenntnisse zum Täterkreis der RAF unterdrückt", sagte Meier, der von 1975 bis 1983 an der Spitze des Verfassungsschutzes stand, der "Bild"-Zeitung. Dies gelte insbesondere für die Behauptung, der Verfassungsschutz sei von der Ex-Terroristin Verena Becker darüber informiert worden, das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski habe 1977 die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen Fahrer abgefeuert. Meier schloss auch aus, dass Becker in seiner Amtszeit zum Verfassungsschutz übergelaufen sein könnte: "Das hätte ich wissen müssen", sagte er der "Bild-Zeitung".

Die Ministerpräsidenten Günther Oettinger und Roland Koch mahnen nach den SPIEGEL-Enthüllungen vor voreiliger Kritik an den Ermittlungsbehörden. Es gebe noch keinen Grund für Verdächtigungen.

Es sei zwar notwendig, dass die beteiligten Instanzen aufklären, was geschehen sei, sagte Hessens Ministerpräsident Koch (CDU). Er habe aber "keinen Anlass, Verdächtigungen gegenüber den deutschen Ermittlungsbehörden zu äußern". Für die Frage der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden dürfe man nun "nicht alles in Bausch und Bogen in Zweifel ziehen", betonte Koch vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums.

Ähnlich äußerte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger. Für vorschnelle Beurteilungen sei es "zu früh". Richter und Staatsanwälte müssten selbst wissen, ob der Fall Buback neu aufgerollt werde. Die Politik sei gut beraten, sich da herauszuhalten. Oettinger wollte auch keine Ratschläge zum Gnadengesuch des früheren RAF-Terroristen Christian Klar machen. Der Fall sei bei Bundespräsident Horst Köhler "in guten Händen", sagte Oettinger. Klar soll im Fluchtauto auf die Täter gewartet haben.

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger kündigte an, gegen Wisniewski werde ein Ermittlungsverfahren geprüft. Wenn es zutreffe, dass Wisniewski der Todesschütze bei der Ermordung Bubacks gewesen sei, dann müsse gegen ihn ein neues Verfahren durchgeführt werden, sagte Pflieger heute dem WDR. Seines Wissens nach waren der Bundesanwaltschaft die Informationen über den Tathergang nicht bekannt, die der SPIEGEL am Wochenende veröffentlicht hat. Dass der Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse zurückgehalten haben soll, glaubt Pflieger nach eigener Aussage nicht.

"Die Behauptung, dass der Verfassungsschutz solche Erkenntnisse gehabt haben soll, das muss schon noch einmal näher dargelegt werden", sagte Pflieger dazu. Auswirkungen der neuen Informationen auf Klar erwartet er nicht. In Bezug auf den seit 26 Jahren inhaftierten Mann und die anderen im Fall Buback Verurteilten gebe es "eigentlich keine neue Situation". Die Bundesanwaltschaft habe auch nie behauptet, Klar habe auf Buback geschossen. Anders liege der Fall bei Wisniewski, der nie wegen des Mordes an Buback beschuldigt worden sei. Wisniewski, 1981 unter anderem wegen der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verurteilt, kam 1999 frei.

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) steht noch nicht fest, ob nach den neuen Hinweisen das Verfahren wieder aufgerollt werden muss. "Das kann man noch nicht sagen", sagte sie heute im ZDF-"Morgenmagazin". "Es ist immer gut, man weiß, worüber man redet. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt erst einmal durch die Bundesanwaltschaft die Menschen, die sagen, sie haben neue Aussagen zu machen, vernehmen und das Ganze wirklich mal aufbereiten."

als/ddp/dpa/AP/Reuters/AFP

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09.08.2010 von Tobermory:

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Zum Glück gab es dies bezüglich den Vatikan, und von diversen Diensten geförderte Flucht von Nazis. Deren Enkel widerum heute in Europa leben, und die Ethik versuchen hier und heute umzusetzen. mehr...

02.08.2010 von creativefinancial: Resozialisierung

Ich freue mich, einen objektiven Beitrag zu sehen,und nicht immer die Beitraege von Klein-CDU-Moritzen ( oder SPD-MORITZEN, die sind identisch ). Kennen Sie Faelle, bei denen entlassene EX-RAF erneut straffaellig geworden sind [...] mehr...

31.07.2010 von Ludwig Schmidt:

Es wäre schön (gewesen), wenn Sie hier einen Punkt gesetzt hätten. Denn die Demaskierung läuft nur darüber, dass Verbrecher als solche dargestellt und veruteilt werden. Damit lässt sich auch die "Faszination" [...] mehr...

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