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24.04.2007
 

RAF-Debatte

CSU-Politiker bezweifeln Glaubwürdigkeit von Ex-Terroristen

CSU-Politiker zweifeln im Mordfall Buback am Wert von Aussagen ehemaliger RAF-Terroristen. Es dürften keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Heute entscheidet ein Gericht über eine Hafterleichterung für Christian Klar.

Ex-Terrorist Boock: Klar soll nicht geschossen haben
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DER SPIEGEL

Ex-Terrorist Boock: Klar soll nicht geschossen haben

Hamburg - "Wenn ein ehemaliger Terrorist eine Aussage macht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch wahr ist", sagte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl der "Passauer Neuen Presse" zu Hinweisen des früheren RAF-Mannes Peter-Jürgen Boock. "Die Wahrheitsliebe von Terroristen ist nicht besonders hoch ausgeprägt."

Auch der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis stellte die Relevanz der neuen Aussagen in Frage. Er halte es nicht für wahrscheinlich, dass die mögliche Wende im Fall der Ermordung des damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback Einfluss auf die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler über eine Begnadigung Klars hat. Schließlich sei Klar vom Stuttgarter Oberlandesgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen zu mehrfach lebenslänglich verurteilt worden.

Den Sicherheitsbehörden liegen nach SPIEGEL-Informationen schon seit Jahren Hinweise vor, nach denen der ehemalige RAF-Terrorist Stefan Wisniewski auf Buback und seine Begleiter schoss. Diese Informationen wurden aber nicht an die Bundesanwaltschaft weiter gegeben. Wisniewski wurde für das Buback-Attentat nie angeklagt, sondern saß wegen anderer Verbrechen im Gefängnis. Boock bekräftigte, dass nicht der noch in Haft sitzende Klar auf Buback geschossen habe, und der wegen des Buback-Mordes verurteilte Knut Folkerts zum Tatzeitpunkt in den Niederlanden gewesen sei.

Der ehemalige RAF-Verteidiger Rupert von Plottnitz forderte in der "Frankfurter Rundschau" eine Überprüfung der jüngsten Enthüllungen. Wenn der Verfassungsschutz prozessrelevante Erkenntnisse zur RAF unterdrückt hätte, wäre das politisch höchst bedenklich. Verfassungsschutzbehörden seien dazu da, den Bestand der Demokratie und des Rechtsstaates in der Bundesrepublik zu schützen. "Und wenn diese Behörde sehenden Auges hingenommen hätte, dass ein Verdächtiger verurteilt wird, der gar nicht dabei war, dann liefe das auf das Gegenteil von Schutz des Rechtsstaates hinaus", sagte der ehemalige hessische Justizminister.

Das Landgericht Karlsruhe gibt heute seine Entscheidung über mögliche Hafterleichterungen für Klar bekannt. Klars Anwalt hatte Beschwerde eingelegt, weil die ursprünglich in Aussicht gestellten Lockerungen für den im badischen Bruchsal Inhaftierten vorerst gestoppt worden waren. Zuvor war Klars fundamentale Kapitalismuskritik in einem Grußwort an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz Anfang Januar in Berlin bekannt geworden. Klar könnte - falls er nicht zuvor von Bundespräsident Horst Köhler begnadigt wird - frühestens Anfang 2009 nach 26 Jahren Haft freikommen.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) ist auch nach den Aussagen Boocks gegen eine Begnadigung von Klar. "Ein Gnadenspruch ist die nachträgliche Korrektur einer richterlichen Entscheidung. Ich sehe auch nach Boocks Äußerungen zum Buback-Mord keinen Anlass für eine Neubewertung der Rolle Klars", sagte Bosbach den "Stuttgarter Nachrichten". Klar zeige weder Reue noch eine Distanzierung von seiner Vergangenheit, betonte Bosbach.

Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach sich im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erneut gegen eine Begnadigung von Klar aus. Möglicherweise seien die Hinweise auf Wisniewski nur Taktik, um Klars Begnadigung voranzubringen, sagte Beckstein. Wie Stoiber nahm Beckstein die neuen Hinweise im Mordfall Buback entsprechend reserviert auf: Das müsse jetzt überprüft werden. Es gebe übrigens "noch weitere nicht aufgeklärte Morde". Deshalb wäre es "positiv, wenn die RAF-Angehörigen beginnen, an der Aufklärung mitzuwirken".

als/ddp/dpa

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