Berlin - Die so genannte Fachebene im Innen- und Justizministerium, ganze Heerscharen von Juristen und Beamten, haben dieser Tage einiges zu tun. Ein Meeting jagt das nächste und kaum ist eines der Themen abgearbeitet, kommt von der politischen Leitung schon der nächste Auftrag. Das Thema der zu erarbeitenden Stellungnahmen, Gesetzentwürfen und Einschätzungen ist stets gleich: Wie, so die bange Frage vor allem des Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU), kann man einen Terror-Anschlag in Deutschland verhindern?
Was die Regierung am meisten besorgt, nennen die Fachleute der Sicherheitsbehörden Schlupflöcher in den schon bestehenden und seit dem 11. September 2001 massiv verstärkten Gesetzen zur Terror-Abwehr. Durch Gesetzeslücken oder Straftatbestände, die in der ersten Beurteilung nach den verheerenden Terror-Attacken in den USA noch nicht gesehen wurden, könnten auch heute noch Terroristen hierzulande Aktionen planen, so die Befürchtung. Dann wären dem Staat die Hände gebunden, selbst wenn die Behörden Erkenntnisse produzieren würden.
An einer dieser Baustellen wird von Innen- und Justizressort zurzeit heftig gearbeitet. Es geht um einen zentralen Paragraphen im Gesetzbuch, den so genannten Terror-Paragraphen 129. Genau an diesem Paragraphen, der unter anderem Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, wollen die Koalitionäre nun einiges ändern. Vor allem die Tatsache, dass in dem Paragraphen stets nur von Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern die Rede ist, macht den Behörden Bauchschmerzen.
Deshalb soll der Paragraph 129 nach Willen des Innenministeriums gemeinsam mit dem Justizressort ausgebaut werden. Geplant ist laut Berliner Regierungskreisen, das bisherige Gesetz durch zwei weitere Unterparagraphen 129 c und 129 d zu ergänzen. So sollen vor allem mögliche Planungen oder gar Handlungen von Einzelpersonen mit unter Strafe gestellt werden. Ebenso sollen so genannte "Vorfeldhandlungen", also das Sammeln von Geld, das Beschaffen von Bombenplänen oder die Werbung von möglichen Mittätern unter Strafe gestellt werden.
Es sind vor allem die Hinweise der Behörden und Erfahrungen aus Ermittlungsverfahren, welche die Regierung zum Handeln drängen. So warnen die Behörden in den letzten Wochen verstärkt und zum Teil recht konkret vor drohenden Anschlägen, die entweder durch Radikale hierzulande oder durch einsickernde Zellen aus dem Ausland begangen werden könnten. Die Gefahr eines Anschlags, so die dieser Tage stets wiederholte Maxime, war nie so hoch wie in den letzten Monaten. Erst kürzlich wurde bekannt, dass es Hinweise auf eine Gruppe von Terroristen gibt, die schon auf dem Weg nach Deutschland sein könnten.
Ebenso endeten die Bemühungen der Strafverfolger in zwei prominenten Fällen an den Lücken des Gesetzes. Zum einen müht sich die Bundesanwaltschaft bis heute, den Paragraphen 129 auf die Koffer-Bomber von Nordrhein-Westfalen anzuwenden. Da die Struktur hinter den beiden mutmaßlichen Tätern bisher zumindest nebulös ist, fallen sie vielleicht nicht unter den Paragraphen, der stets eine Gruppe zur seiner Anwendung voraussetzt. Frustriert sind die Fahnder ebenso im Fall eines Mannes, der massiv Hasspropaganda der Qaida ins Netz gestellt hatte. Auch bei ihm wird die Anwendung des bisherigen Paragraphen schwierig.
Wann die sensiblen Pläne für die Ergänzung des Gesetzes beschlossen werden können, ist bisher kaum abzusehen. Aus dem Justizressort hieß es lediglich, dass die Leitungsebene mit der Arbeit an den Ergänzungen noch nicht befasst sei. Übersetzt heißt dies, dass die Fachebene noch dabei ist, Vorschläge zu entwickeln und mit den Praktikern aus den Sicherheitsbehörden und der Justiz zu verfeinern. Auch wenn Innenminister Schäuble seine Beamten drängen, können solche Prozesse noch eine Weile dauern. Zumindest aber heißt es aus beiden Ministerien, dass man sich im Ziel einig sei.
mgb
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