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28.05.2007
 

Diäten-Erhöhung

Über dem Gesetz - die politische Klasse

Bundestagspräsident Lammert will die Diäten erhöhen. Völlig inakzeptabel, sagt Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, zumal es nicht das einzige verwerfliche Vorhaben sei: Die Parteien wollten außerdem mehr Staatsgeld - und die Kontrolle von Missbräuchen lahmlegen.

Das wäre die Aufgabe des Bundestagspräsidenten: Er sollte die verfassungswidrigen Teile der Diätenregelung bereinigen, die längst überfällige Strafbarkeit von Abgeordnetenkorruption durchsetzen und die rechtswidrige Blockade der Publikation der Höhe von Nebeneinkünften der Abgeordneten endlich aufheben. Was macht Norbert Lammert stattdessen? Er tut, als gäbe es diese schwerwiegenden Mängel nicht, und denkt laut über Diätenerhöhungen nach. Doch das ist noch nicht alles. Auch die Parteien wollen mehr Staatsgeld, und gleichzeitig planen sie in aller Stille, die Kontrolle von Missbräuchen lahmzulegen.

Dass die steuerfreie Kostenpauschale von Bundestagsabgeordneten von monatlich 3720 Euro verfassungswidrig ist, rügen Fachleute seit langem. Bisher fehlte es allerdings an einem einschlägigen Urteil. Doch das wird sich jetzt ändern: Seit einigen Monaten befasst der Bundesfinanzhof sich mit der Pauschale und hat dem Bundesfinanzministerium und dem Bundestag eine Fülle peinlicher Fragen gestellt, in denen klar durchscheint, dass er die Pauschale für verfassungswidrig hält und eine entsprechende Entscheidung zu erwarten ist.

Die Korruption von Parlamentariern ist in Deutschland praktisch straflos. Das nötige Gesetz dagegen müssten die Abgeordneten selbst erlassen. Die aber wollen von ihren unzeitgemäßen Privilegien nicht lassen. Sie können praktisch von jedermann Geld oder andere Vergünstigungen entgegennehmen, ohne den Staatsanwalt fürchten zu müssen. Das will eine UN-Konvention ändern, die schon über 90 Staaten ratifiziert haben. Doch der Bundestag sträubt sich gegen ihre Ratifikation.

Regelrechter Gesetzesbruch

Und einen regelrechten Gesetzesbruch übergeht der Bundestagspräsident mit Stillschweigen: Seit mehr als einem Jahr müsste er die Höhe der Nebeneinnahmen von Abgeordneten veröffentlichen. So steht es im neuen Abgeordnetengesetz, das der Bundestag im Jahr 2005 verabschiedet hat. Doch Lammert ignoriert das Gesetz, weil die Sache beim Verfassungsgericht anhängig ist. Dieses Nichtstun ist ein krasser Rechtsverstoß – und das vom zweiten Mann im Staat! Lammert dürfte den Vollzug des Gesetzes nur aussetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht eine dahingehende einstweilige Anordnung erlassen hätte. Dies ist aber nicht der Fall, und eine solche Anordnung war von den Abgeordneten, die gegen das Gesetz klagen, auch gar nicht beantragt worden.

Die Parteien wollen sich ebenfalls bedienen. Auch sie machen die unerwartet sprudelnden Steuergelder sinnlich. In aller Stille haben ihre Schatzmeister - wie mir bekannt geworden ist - bereits eine massive Aufstockung der Staatsfinanzierung abgesprochen, offenbar in einer Höhe, die sogar über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht. Die Parteien sollten lieber darüber nachdenken, den Vorschlag der von Bundespräsident von Weizsäcker einberufenen Kommission von unabhängigen Sachverständigen zur Parteienfinanzierung endlich umzusetzen. Sie fordert, die Bemessungsmaßstäbe so festzulegen, dass "die Staatsleistungen insgesamt in einigem Abstand unterhalb der absoluten Obergrenze verbleiben", das heißt: deutlich niedriger ausfallen als bisher.

Hinzu kommt: Unzulässige Spenden sollen demnach offenbar nicht mehr "unverzüglich" der Verwaltung gemeldet werden müssen, um Strafsanktionen zu vermeiden. Das gäbe den Parteien die Möglichkeit, in Zukunft solche Spenden erst zu melden, wenn sie merken, dass ihnen die Verwaltung auf die Schliche zu kommen droht.

Wie immer, wenn die politische Klasse in eigener Sache mauschelt, bleibt Öffentlichkeit die einzige Kontrolle. Nichts fürchten die Abgeordneten und die Schatzmeister der Parteien mehr.

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