Berlin - Die Karlsruher Richter hatten die Benachteiligung unverheirateter Elternteile bei der Dauer des sogenannten Betreuungsunterhalts beanstandet. Nach geltender Rechtslage haben geschiedene Mütter und Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, mindestens bis zum achten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten entfällt der Anspruch derzeit nach drei Jahren. Die Karlsruher Richter sehen darin eine Diskriminierung nicht-ehelicher Kinder.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ließ heute offen, ob das neue Gesetz zum Unterhaltsrecht wie geplant am Freitag im Bundestag verabschiedet werden und am 1. Juli in Kraft treten kann. "Das kann ich noch nicht sagen", erklärte die SPD-Politikerin. Darüber werde bis Donnerstag entschieden werden.
Bis dahin werde der Karlsruher Richterspruch genau studiert und der Gesetzentwurf daraufhin überprüft, inwieweit die geforderte Angleichung darin schon vollzogen sei. Der Rechtsausschuss des Bundestags, der den mühsam ausgehandelten Koalitionskompromiss heute hätte beschließen sollen, vertagte sich daher auf morgen.
Zypries zeigte sich zuversichtlich, dass etwaige Korrekturen an dem neuen Gesetz sehr schnell gemacht werden könnten. Zumindest die neue Unterhaltstabelle soll nach ihrer Vorstellung zum 1. Juli gelten. Die Ministerin äußerte sich erfreut darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die Position der SPD bestätigt habe, wonach es bei der Betreuung von Kindern nicht darauf ankomme, ob sie ehelich oder unehelich geboren seien.
Die CSU werde ihr Familienbild im Lichte dieser Entscheidung noch einmal sorgfältig überprüfen müssen, sagte sie voraus. Einen neuen Koalitionskrach erwartet Zypries jedoch nicht: "Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, halten sich die Parteien daran." Die Koalition von Union und SPD hatte sich im März nach langem Tauziehen auf die Reform verständigt.
asc/AP/dpa
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