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31.05.2007
 

G-8-Rechtssprechung

Keine Demonstration in Heiligendamm

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das Versammlungsverbot für Heiligendamm bestätigt. Damit wird der von G-8-Kritikern geplante Sternmarsch vor das Tagungshotel verhindert, in dem der Gipfel stattfindet. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Greifswald - Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat das allgemeine Versammlungsverbot um Heiligendamm bestätigt. Das teilt das Verwaltungsgericht Schwerin auf seiner Internetseite mit. Demonstrationen auf der Bundesstraße 105 seien jedoch erlaubt. Diese Bundesstraße verläuft etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt.

Konkret gilt die Gerichtsentscheidung für eine für den 7. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplante Versammlung, deren Route unter anderem durch die Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte. Damit wurde eine teilweise anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25. Mai geändert.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des G8-Gipfels in Heiligendamm in den festgelegten Zonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

van/ddp

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