Heiligendamm - Morgen wollen die Organisatoren einen entsprechenden Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Die Richter müssen dann entscheiden, ob der von den Sicherheitskräften untersagte Sternmarsch nach Heiligendamm tatsächlich nicht stattfinden darf.
Das von der Polizei erlassene umfassende Verbot war vom Schweriner Verwaltungsgericht zunächst teilweise aufgehoben, vom Oberverwaltungsgericht Greifswald aber wieder in Kraft gesetzt worden. Im Umkreis von mehreren Kilometern um den Gipfelort sind demnach von Dienstag an alle öffentlichen Versammlungen verboten.
Die Organisatoren bestehen mit ihrer Beschwerde nach eigenen Angaben auf dem Recht, ihren Protest zum Ort des Geschehens zu tragen. "Wir wollen, dass unser Protest in Sicht- und Hörweite der Adressaten stattfindet, den Delegierten der G8."
Ursprünglich sollte der Sternmarsch in Heiligendamm selbst enden. Dort treffen die Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands in dieser Woche zusammen. Nun wollen die Globalisierungskritiker, dass eine Gruppe von 600 der erwarteten mehreren tausend Demonstranten innerhalb des Sicherheitszauns um den Ort protestieren darf.
wal/dpa
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