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06.06.2007
 

Bundesverfassungsgericht

Sternmarsch nach Heiligendamm bleibt verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines für morgen geplanten Sternmarsches gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen damit einen Eilantrag der Organisatoren ab.

Karlsruhe - Der Sternmarsch dürfe angesichts der Sicherheitsrisiken nicht stattfinden, heißt es in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterte eine Eilklage der Organistoren des Sternmarsches.

Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot. Angesichts der Ausschreitungen von G-8-Gegnern lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.

Die Polizei hatte ihnen untersagt, nicht nur innerhalb des Zauns rund um das Ostseebad, sondern auch in einer breiten Sicherheitszone vor dem Zaun zu demonstrieren.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte das Verbot teilweise außer Vollzug gesetzt und erlaubte den Teilnehmern des Sternmarsches, sich bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort zu nähern. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte das allgemeine Versammlungsverbot rund um Heiligendamm jedoch wieder in Kraft gesetzt. Hiergegen richtete sich die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde.

als/AFP/dpa/Reuters

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