Karlsruhe - Der Sternmarsch dürfe angesichts der Sicherheitsrisiken nicht stattfinden, heißt es in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterte eine Eilklage der Organistoren des Sternmarsches.
Die Karlsruher Richter äußerten zwar verfassungsrechtliche Bedenken an dem allgemeinen Versammlungsverbot. Angesichts der Ausschreitungen von G-8-Gegnern lehnten sie es jedoch ab, den Sternmarsch per einstweiliger Verfügung zu ermöglichen.
Die Polizei hatte ihnen untersagt, nicht nur innerhalb des Zauns rund um das Ostseebad, sondern auch in einer breiten Sicherheitszone vor dem Zaun zu demonstrieren.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte das Verbot teilweise außer Vollzug gesetzt und erlaubte den Teilnehmern des Sternmarsches, sich bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort zu nähern. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte das allgemeine Versammlungsverbot rund um Heiligendamm jedoch wieder in Kraft gesetzt. Hiergegen richtete sich die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde.
als/AFP/dpa/Reuters
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007 | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH