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G-8-Tornadoeinsatz Sturzflug in die Grauzone

2. Teil: SPD-Mann Wiefelspütz hält die Flüge für "politisch dermaßen gaga", die Meinungen von Juristen gehen auseinander

Auch aus der SPD kam heftige Kritik. Instinktlosigkeit, falsche Signale und sogar eine Entscheidung, die "politisch dermaßen gaga" sei, warf der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz dem Verteidigungsminister vor. Gleichwohl sei der Einsatz juristisch einwandfrei.

Verfassungsrechtler sehen die Situation keineswegs so eindeutig. Am deutlichsten monierte den Einsatz ausgerechnet ein Professor an der Universität der Bundeswehr in München: "Die Verfassung deckt einen solchen Einsatz nicht", sagte der Völkerrechtsprofessor Daniel Erasmus Khan SPIEGEL ONLINE.

Demnach sei der Artikel 35 des Grundgesetzes "viel zu weit ausgelegt" worden. "Es geht im Grundgesetz um Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle, und ein solcher lag hier, auch nach den Krawallen in Rostock, sicherlich nicht vor", sagte Khan.

Nicht ganz so eindeutig bewertete Professor Andreas Paulus von der Universität Göttingen die Foto-Flüge. "Eine solche Verwendung ist sehr problematisch, weil der Artikel 35 enge Grenzen setzt", sagte er, "deshalb ist die Maßnahme ganz sicher nicht über jeden Zweifel erhaben". Wie auch sein Kollege Khan forderte Paulus, dass solche Missionen rechtlich definiert werden sollten. Im Zweifelsfall müsse man das Grundgesetz ändern, wenn denn die politische Mehrheit dazu da sei.

Furcht vor der Salami-Taktik

Die Meinung der Regierung hingegen wurde von der Völkerrechtsexpertin Heike Krieger von der Freien Universität Berlin untermauert. "Bei einer solch abstrakten Aufklärung durch Tornados, bei der keine Einzelpersonen oder Gruppen gezielt verfolgt werden, sehe ich keine Probleme", sagte sie. Zugleich aber warnte Krieger auch davor, durch immer mehr solcher Amtshilfen die Trennung von Polizei und Armee zu verwischen. "Eine Salami-Taktik darf es nicht geben", betonte sie.

Der heftige Streit in der Politik spiegelt diesen Konflikt wider, der seit langem im Parlament schwelt - vielmehr aber noch in der Großen Koalition selber. Schon bei der Debatte um das Luftsicherheitsgesetz, das Abschüsse von entführten Flugzeugen erlauben sollte, hatten sich die Parteien leidenschaftlich über die Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Innern behakt. Am Ende kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz.

In der Grundfrage sind Sozialdemokraten und Union weit auseinander. Während die SPD kaum Spielraum für Missionen von deutschen Soldaten oder Technik der Bundeswehr im Innern sieht, liebäugeln in der Union nicht nur die Hardliner mit dem Einsatz von Soldaten für vielerlei Zwecke.

Keine Live-Verfolgung von Demonstranten

Die beiden Tornados im Tiefflug könnten Anlass sein, den alten Streit wiederzubeleben. Schon jetzt kündigen die Grünen an, zum Verfassungsgericht zu ziehen. Dort solle entschieden werden, ob die Späh-Tiefflug durch das Grundgesetz, das eine solche Amtshilfe im Artikel 35 regelt, gedeckt ist. Demnach kann die Bundeswehr bei einer "Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" angefordert werden.

Die Union und das Verteidigungsministerium sehen den Einsatz voll gedeckt. Es gebe eine "einwandfreie juristische Rechtfertigung", sagte ein Staatssekretär. "Ich halte den Einsatz nicht nur für verfassungsrechtlich legitim, sondern für notwendig", ergänzte der innenpolitische Sprecher der Union, Wolfgang Bosbach. Es sei um die Erstellung von Lagebildern und die Verhinderung schwerster Straftaten gegangen.

Die Bundeswehr versuchte zu beruhigen. Offiziere betonten, die Luftwaffe habe lediglich Amtshilfe geleistet. Keiner der Demonstranten könne durch die Bilder verfolgt worden sein, da die Tornado-Crews die gemachten Aufnahmen erst nach Rückkehr entwickeln müssen. Grundsätzlich würden die Jets immer wieder für die Polizei eingesetzt, zum Beispiel bei der Überwachung von Bahngleisen bei Erpressungsversuchen.

Nur Bruno entging der Tornado-Jagd

Im Jahr 1972 war es ausgerechnet ein SPD-Kanzler, der den Einsatz der Luftwaffe im Innern erwog. Während der Schlussfeier der Olympischen Spiele in München saß Willy Brandt auf der Ehrentribüne, als die Polizei ein Sportflugzeug meldete, das möglicherweise mit Bomben an Bord Kurs aufs Stadion nehme. Brandts Befehl: "Setzt die Luftwaffe ein." Zwei Maschinen vom Typ "Starfighter" stiegen auf, doch es war blinder Alarm.

Seitdem hat die Luftwaffe Hunderte Einsätze geflogen, allerdings keine militärischen oder politisch brisanten. "Per Wärmebildkamera helfen wir bei der Suche nach Vermissten", erklärte Markus Krammel vom Verteidigungsministerium. Auch bei Überflutungen wird die Luftaufklärung angefordert: Dämme würden großflächig fotografiert. "Man erkennt dann zum Beispiel, wo das Wasser durchsickert", so Krammel.

Nur Bär Bruno blieben die Tornados erspart. Jener Problem-Bär, den Jäger im Sommer 2006 nach wochenlanger Hatz durchs bayerisch-österreichische Grenzgebiet schließlich ohne Luftunterstützung und Wärmebilder abschossen, konnte wegen "dichtbelaubtem Sommerwald" nicht von oben gejagt werden.

Und noch eines wäre im Fall einer Anfrage hinzugekommen: "Österreich ist nicht im Nato-Verbund, wir dürfen nicht in den Luftraum eines neutralen Landes eindringen", so Hartmut Beilmann vom Kölner Presseinformationszentrum Luftwaffe.

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