Von Severin Weiland und Sebastian Fischer
Nach dem Grundgesetz wird der Bundespräsident durch die Bundesversammlung gewählt - zur Hälfte durch Mitglieder des Bundestags, zur anderen Hälfte durch die von den 16 Landtagen gewählten Vertretern, die nicht unbedingt Politiker sein müssen. Die indirekte Wahl war bei der Erarbeitung des Grundgesetzes 1949 bewusst gewählt worden: Sie sollte mit der starken Stellung des Reichspräsidenten brechen, wie es sie in der Weimarer Reichsverfassung gab. Dort konnte der Reichspräsident über den Artikel 48 am Parlament vorbei mit Notverordnungen regieren. Eine Machtfülle, die am Ende zum Untergang der Weimarer Republik beitrug.
In der Bundesrepublik brach der Konsens über die Wahl des Bundespräsidenten in den vergangenen Jahrzehnten auf. In Abständen von einigen Jahren wird immer wieder eine Direktwahl des Staatsoberhaupts debattiert - zuletzt auch im Rahmen der Föderalismusreform.
"Das Fenster aufmachen für mehr Beteiligung und Offenheit"
Im Bundestag selbst hatte es im Juli 2003 einen Vorstoß für eine Volkswahl und die Abschaffung der Bundesversammlung gegeben - durch eine ungewöhnliche schwarz-grüne Koalition. Damals hatten der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und der Grüne Josef Philip Winkler einen überfraktionellen Antrag eingebracht, dem sich unter anderem der FDP-Abgeordnete Max Stadler und die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach (CDU), anschlossen.
Gauweiler begrüßt Köhlers Vorstoß: "Wir müssen das Fenster aufmachen für mehr Beteiligung und Offenheit für die Bürgerinnen und Bürger." Warum sollen die Österreicher, mit einem vergleichbaren System, ihren Präsidenten direkt wählen können und die Bürger hierzulande dürften das nicht, fragt sich Gauweiler. "Die Direktwahl des Präsidenten ist Teil von Glasnost und Perestroika, die die deutsche Parteienlandschaft dringend brauchen würde", sagte der CSU-Abgeordnete SPIEGEL ONLINE.
Ähnlich äußerte sich auch die ehemalige FDP-Politikerin Hildegard Hamm-Brücher. Sie war 1994 bei der Bundespräsidentenwahl gegen Roman Herzog und Johannes Rau für die FDP als Kandidatin angetreten. Mit zehn Prozent der Stimmen der Bundesversammlung im ersten Wahlgang erreichte sie einen Achtungserfolg. Hamm-Brücher, die 2002 wegen der Differenzen zur Nahostpolitik des damaligen Spitzenpolitikers Jürgen W. Möllemann aus der Bundes-FDP austrat, sagte SPIEGEL ONLINE: "Die Wahl des Bundespräsidenten muss den Parteien entzogen werden. Ich bin für die Volkswahl."
Nur die Wiederwahl als Volkswahl?
Als Interimslösung schlägt sie eine andere Variante vor: "Die Wiederwahl des Bundespräsidenten könnte als Volkswahl durchgeführt werden." Denn bei der jüngsten Gnadendebatte um den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar sei Köhler von CDU und CSU in Hinblick auf seine Wiederwahl unter Druck gesetzt worden. "Diese Pressionsmöglichkeit sollten wir den Parteien nehmen", sagte Hamm-Brücher.
Der Vorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, sprach sich für eine Direktwahl des Bundespräsidenten aus. "Der Vorschlag, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen, wäre ein Ausbau der direkten Demokratie und findet daher
unsere Unterstützung", sagte Lafontaine der "Financial Times Deutschland" (Dienstagausgabe). Die Bevölkerung solle aber nicht nur über Personalfragen, sondern auch über Sachfragen durch eine Volksabstimmung entscheiden können, fügte er hinzu.
Die Altbundespräsidenten äußerten sich heute auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu dem Thema. Richard von Weizsäcker gilt als Unterstützer der Idee der Direktwahl - Roman Herzog ist als entschiedener Kritiker bekannt: Der Vorschlag sei "Blödsinn", er gehöre in die Kategorie von Vorschlägen, "die immer wieder auftauchen wie das Ungeheuer von Loch Ness", sagte er im Herbst 2003.
Zuletzt äußerte sich der Altbundespräsident vor vier Wochen in der ARD zu dem Problem, dass eine Direktwahl mit den beschränkten Kompetenzen des Staatsoberhaupts kollidieren würde. "Wäre ich vom Volk gewählt, hätte ich also eine weitaus größere demokratische Legitimität gehabt als jeder andere, auch der Bundeskanzler – und hätte dann immer schweigen sollen. Das wäre die Einladung, das wäre der Zwang zum Verfassungsbruch gewesen." Herzogs Schlussfolgerung: "Wenn der Bundespräsident vom Volk gewählt wird, muss er natürlich wesentlich mehr Befugnisse haben als augenblicklich."
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