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05.07.2007
 

Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Liste der Intransparenz

Von Severin Weiland

Die Liste ist Hunderte Seiten lang, sie enthält Tausende Einträge: Der Bundestag hat am Donnerstag im Internet die Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlicht. Doch Klarheit ist damit noch lange nicht geschaffen. Die Angaben führen zu einer verzerrten Darstellung des Parlamentarier-Daseins.

Berlin - Ausgerechnet am Donnerstag brach im Rechenzentrum des Bundestags durch ein schmorendes Kabel ein Brand aus. Es war der Tag, an dem Bundestagspräsident Norbert Lammert die Informationen zu Nebeneinkünften der Abgeordneten im Internet freischalten ließ. Tags zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von neun Parlamentariern gegen das unter Rot-Grün verabschiedete Transparenzgesetz abgelehnt.

Fensterputzer auf dem Bundestag: Transparenz verschafft noch keine Klarheit
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AP

Fensterputzer auf dem Bundestag: Transparenz verschafft noch keine Klarheit

Das Telefon im Pressebüro des Bundestagspräsidenten stand an diesem Tag nicht still. Journalisten wollten wissen, wie denn nun die Transparenzregeln zu lesen seien. Das Büro Lammerts hatte alle Mühe, die zahlreichen Missverständnisse auszuräumen. Denn die Veröffentlichung auf der Bundestagsseite wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden. Schuld ist nicht Lammert, sondern das unklare Gesetz. Denn es macht keine Unterscheidung zwischen "Zufluss" an Geld, "Einkünften", "Einnahmen" und "Verdienst". Hier ist nur die Rede von "Einkünften".

Vorsorglich hatte die Bundestagsverwaltung eine Presseerklärung ins Netz gestellt: Sie zu lesen ist an sich schon eine Geduldsprobe. Nach den Verhaltensregeln der Abgeordneten würden die für die Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde gelegt. Unberücksichtigt blieben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art, hieß es dort. Und vor allem wurde auf einen Tatbestand hingewiesen: "Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen."

Eine Warnung indirekter Art, denn die jetzigen Angaben aus dem Transparenzgesetz führen eben nicht zu mehr Klarheit. Weil im Gesetz von "Einkünften" die Rede ist, wird Interpretationen Tür und Tor geöffnet.


Die komplette Nebeneinkünfte-Liste auf
SPIEGEL ONLINE: Wie viel sich welche Abgeordneten
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Derzeit gilt: "Einkünfte" in den jeweiligen Abgeordneten-Biografien werden, sofern vorhanden, in drei Einkommensstufen ausgewiesen: Stufe 1 erfasst Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Einkünfte unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr müssen hingegen nicht angegeben werden.

Kommt bald eine Neuregelung?

Wer sich am Tag nach dem Urteil unter Abgeordneten umhört, stößt zunächst auf eines: Kopfschütteln. Selbst jene, die kein Problem mit der Offenlegung haben, räumen ein, dass die jetzige Regelung nicht haltbar ist. Im Herbst, so glauben viele, werde sich das Parlament nochmals mit den Details beschäftigen und notfalls Änderungen vornehmen. Manche wollen nicht genannt werden, aus Sorge, in der Öffentlichkeit wieder einmal als Geheimniskrämer dazustehen. "Wer hat schon Lust, sich den Kopf von der Boulevardpresse abrasieren zu lassen", sagt einer.

Die jetzige Regelung lädt zu Missverständnissen ein. Allein die Bezeichnung "Einkünfte", die die Abgeordneten offen legen sollen, klingt landläufig danach, als würde es sich hierbei schon um einen "Gewinn" handeln, den der oder die Einzelne einstreicht.

So entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck des reichen Abgeordneten. Doch das ist mitnichten so.

Nach dem Gesetz muss ein Parlamentarier Bruttoumsätze angeben. Das kann im einzelnen zu absurden Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung führen. SPIEGEL ONLINE listet einige Beispiel auf:

  • Ein Parlamentarier, der im Nebenberuf noch Landwirt ist, verkauft für 7000 Euro Rinder im Monat. Über seinen Gewinn ist damit noch nichts ausgesagt, auch nicht, wie gut es seinem Betrieb geht, ob die Summe möglicherweise noch nicht einmal die Belastungen deckt. Doch den Betrag gibt er an - und rutscht damit in Stufe 2 der Kategorisierung.
  • Ein Abgeordneter ist ehrenamtlich für einen internationalen Verband tätig. Für diesen fliegt er zu einer Jahrestagung in Singapur. Flug und Übernachtung kosten 8000 Euro, die der Verband ihm zahlt. Auch das gibt der Abgeordnete an - und rutscht in Kategorie 3.
  • Ein Abgeordneter ist Zahnarzt. Um seinen Beruf nicht ganz aufzugeben, praktiziert er in eingeschränktem Rahmen. Im Jahr behandelt er 30 Privatpatienten, unterhält das technische Gerät und eine zeitweilig stundenweise beschäftigte Helferin. Den Brutto-Umsatz von 30.000 Euro gibt er an und rutscht in Kategorie 3. In Wirklichkeit aber decken die Einnahmen gerade einmal die Ausgaben - für die Helferin und den Unterhalt der Geräte, für Strom und sonstige Praxisausgaben.
  • Ein Abgeordneter, einst Bundesminister, hält im Jahr Vorträge vor Institutionen und Verbänden. Dafür wird 50.000 Euro Honorar gezahlt. Den Betrag behält er aber nicht ein, sondern spendet das Honorar karitativen Organisationen. Weil ihm das Geld aber "zugeflossen" ist und er scheinbar die Verfügungsgewalt darüber hatte - obwohl er es sofort an die Organisation weiterleitete - muss er es angeben. Auch er fällt in Kategorie 3.
  • Der FDP-Kläger Hans-Joachim Otto hatte bereits in Karlsruhe erklärt: In seiner Kanzlei erreiche er erst jenseits von 600.000 Euro Umsatz im Jahr die Gewinnzone. Nach dem jetzigen Gesetz ist er aber ein Großverdiener - selbst wenn er Verluste hat.

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Die neuesten Beiträge:
14.07.2009 von kdshp:

Hallo, sicher wenns jobs sind die mit politik nix zu tuen haben HABEN sie aber zu oft nicht und da kommen bei mir zweifel aus. Komisch zb. das strom"monopol" in deutschland und wie war das noch ? Laurentz meyer [...] mehr...

01.07.2009 von rabenkrähe:

Ich finde diese Nebenjobs nicht so dramatisch. Schlimmer ists jedenfalls in der Wirtschaft: Sechs Aufsichtsratssitze, die gegenseitig zugeschanzt werden, sechs Sitzungen im Jahr und Millionen kassieren. Das ist Gutsherrenunart. [...] mehr...

01.07.2009 von rabenkrähe:

.......... Ich finde diese Nebenjobs nicht so dramatisch. Schlimmer ists jedenfalls in der Wirtschaft: Sechs Aufsichtsratssitze, die gegenseitig zugeschanzt werden, sechs Sitzungen im Jahr und Millionen kassieren. Das ist [...] mehr...

01.07.2009 von Bulgakow:

Abgesehen davon, dass >7000 Euro eine doch sehr wage Formulierung ist und sehr viele Spekulationen und Phantasie nach oben offen lässt, frage ich mich, welche Nebeneinkünfte eigentlich für einen Abgeordneten legitim sind, [...] mehr...

28.07.2007 von Tolotos: Hallo a:h:a,

die Links sind ja ziemlich aufschlussreich und zeigen zusammengenommen auf eine gut funktionierende Symbiose aus Teilen von Politik und Wirtschaft, die alles wesentliche beinhaltet, was nötig ist um die Ansprüche der Mehrheit [...] mehr...

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