Von Severin Weiland
Das Bundesverfassungsgericht war nach monatelangen Verhandlungen zu einem Ergebnis von vier zu vier Stimmen gekommen. Bei Gleichstand ist eine Klage immer abgelehnt. Die Problematik, die das Gesetz mit der Bruttoregelung und dem Rechtsbegriff der "Einkünfte" schafft, hatte die Richter intensiv beschäftigt. Seitenlang setzen sich damit die (unterlegenen) vier Richter auseinander, die die Klage zulassen wollten.
Auch die vier Richter, die die Klage abwiesen, gingen darauf ein - und argumentieren widersprüchlich. Die neun Abgeordneten hatten festgehalten, unter Einkünfte seien Nettoerlöse zu verstehen. Dagegen erklärten die vier Richter, es sei nicht ersichtlich, dass der Begriff der Einkünfte für das Abgeordnetenrecht eine "verfassungsrechtliche Prägung" erhalten könnte. Um dann festzustellen: "Schon die Verwendung des Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch ist nicht eindeutig festgelegt." Es sei daher Sache des Gesetzgebers, "die von ihm verwendeten Begriffe zu definieren und gegebenenfalls anderweitig eingeführten Begriffen einer der jeweiligen Regelungsmaterie angemessenen spezifischen Gehalt zu geben".
Die vier Richter hielten auch fest, dass es bei der Anzeige der Einkünfte "nicht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgeordneten" gehe, sondern um "die Erkennbarkeit möglicher Interessensverknüpfungen". Eine Auflistung der Netto-Einkünfte - also abzüglich aller entstanden Kosten - lehnten sie ab. Der Nettoerlös stehe oft erst erhebliche Zeit nach Ablauf des Zeitraumes fest, innerhalb dessen die Anzeige auf der Seite des Abgeordneten ihren Zweck erfüllen solle. Der Nettoerlös drohe damit den eigentlichen Zweck des Gesetzes zu "unterlaufen".
Abenteuerlich nennen Abgeordnete diese Argumentation der (siegreichen) Richter. Der FDP-Abgeordnete Hans-Joachim Otto, der in Karlsruhe unterlegen war, erklärte am Donnerstag gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Die Art und Weise der Veröffentlichungen ist eine absolut kontraproduktive Desinformation." Otto schlug vor, all jene Tätigkeiten zu veröffentlichen, die relevant für die Arbeit als Abgeordneter sind. Sein Beispiel: Ein Politiker nimmt nach seinem Einzug in den Bundestag eine Tätigkeit als Berater auf. "Alles was sensibel ist, kann veröffentlicht werden", so Otto.
Was aber jetzt in den Transparenzregeln stehe und auf den Internetseiten des Bundestags nachgelesen werden könne, zeige jedem: "Das Gesetz ist vollkommen gaga."
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