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06.07.2007
 

Gesetze

Bessere Auskünfte für Verbraucher, mehr Geld für Versicherte

Erstmals bekommen Bürger bundesweit ein Recht auf Auskunft über Lebensmittel, Spielzeug oder Kleidung. Der Bundestag hat die Informationspflicht von Behörden verschärft. Zwei weitere Gesetze erneuern den Versichertenschutz und das Urheberrecht.

Berlin – Der Bundestag hat den Weg für das nachgebesserte Verbraucherinformationsgesetz frei gemacht. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz im vergangenen Dezember gestoppt. Mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete das Parlament am Abend den überarbeiteten Entwurf. Dagegen stimmten FDP, Grüne sowie Linke.

Bei Lebensmittelskandalen - etwa wenn Gammelfleisch im Umlauf ist - soll den Bürgern damit ein besserer Zugang zu Behördeninformationen verschafft werden. So sollen Behörden künftig von sich aus über gesundheitsgefährdende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren. Den zuständigen Stellen soll unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben werden, die Namen von Firmen zu veröffentlichen. Informationen können auch individuell angefordert werden. Dann können aber "kostendeckende Gebühren" anfallen.

Nach Ansicht von Verbraucherverbänden und der Opposition, die geschlossen gegen das Gesetz stimmte, gehen die Regelungen allerdings nicht weit genug.

"Das ist ein Informationsvermeidungs-Gesetz, sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Für die meisten Produkte und Leistungen gilt das Gesetz gar nicht. Und wo es gilt, sind Ausnahmen schon fast die Regel." Der FDP-Abgeordnete Hans-Michael Goldmann sprach von einem Rückschritt für die Verbraucher, weil es zu viele Gründe für eine Verweigerung der Auskunft gebe.

Die große Koalition verteidigte das Gesetz. "Die Auswirkungen eines neuerlichen Diskussionsprozesses sind für die Verbraucher in unserem Land fatal", warnte CDU-Verbraucherpolitikerin Ursula Heinen. Das Gesetz erfasse mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bekleidung, Spielwaren und Putzmitteln die wichtigsten Produkte im Alltag. Zudem werde es in zwei Jahren überprüft.

"Weiter machtlos gegen Betrug"

Skeptische Stimmen gibt es aber auch in der Union. Der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz der Länder, Peter Hauk (CDU), forderte zügige Änderungen zu Gunsten der Verbraucher. Er forderte einen höheren Strafrahmen und eine Meldepflicht für Lebensmittel-Konzerne.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hält das Gesetz für nutzlos. "Die Behörden müssen nach wie vor nicht informieren", sagte Vize-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Die Ausnahmen für betroffene Unternehmen seien außerdem zu groß. Damit seien die Verbraucher weiter machtlos gegen Betrug. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, es gebe im Gesetz "eine ganze Menge Mängel". So gelte es nur für Lebensmittel und wenige Bedarfsgegenstände. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte darüber hinaus einen umfassenden Schutz von Informanten, die Verstöße melden.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Gesetz nach dem Stopp durch den Bundespräsidenten rechtlich präzisiert. Köhler hatte es für verfassungswidrig gehalten, dass der Bund Gemeinden mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Nun können die Länder die Aufgaben übertragen.

Mehr Geld aus Lebensversicherungen

Der Bundestag hat in einer weiteren Abstimmung die Rechte von Versicherten gestärkt. Versicherungskunden können ab 2008 mit zum Teil deutlich höheren Gewinnen aus ihren Lebensversicherungen rechnen. Die Unternehmen müssen ihre Kunden außerdem vor Vertragsabschluss künftig viel umfassender beraten, dies dokumentieren und alle relevanten Unterlagen rechtzeitig aushändigen. Gestärkt werden auch die Rechte zur Kündigung eines Vertrages.

Union, SPD und die grünen stimmten dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, die FDP votierte dagegen. Die Linken enthielten sich.

Es handele sich "um eine Reform, die lange vorbereitet wurde, eine Reform, die viel diskutiert wurde", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mit Beitragserhöhungen durch die Reform rechne sie nicht. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das aktuelle Versicherungsrecht stammt aus dem Jahre 1908.

Zypries zufolge haben Versicherte Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen der Konzerne. Eingeschlossen sind erstmals die so genannten stillen Reserven, von denen die Versicherer spätestens bei Vertragsende die Hälfte ausbezahlen müssen.

Aufgegeben wird das geltende "Alles-oder-nichts"-Prinzip: Neu wäre ab 2008, dass die Versicherung auch bei grob fahrlässigem Verhalten den Schutz nicht mehr komplett versagen kann. Dies war bisher zum Beispiel bei Hausratsversicherungen der Fall, wenn Mieter im Erdgeschoss ein Fenster angekippt hatten und in Abwesenheit eingebrochen wurde. Nun kann die Leistung in solchen Fällen nur noch entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt, aber nicht mehr ganz gestrichen werden.

Kampf den Raubkopierern

Das neu verabschiedete Urheberrechtsgesetz erlaubt weiterhin Privatkopien nicht kopiergeschützter Musikstücke, Bücher und DVDs. Jedoch werden Kopien, die auf "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" beruhen, verboten. Der Gesetzgeber nimmt damit illegale Tauschbörsen im Internet ins Visier. Auch bleibt es beim Verbot, den Kopierschutz etwa auf DVDs zu knacken. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Justizministerin Brigitte Zypries nannte das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in derInformationsgesellschaft. Die Balance zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit müsse immer wieder ausgelotet werden.

Für Zündstoff bei der Industrie sorgt die Neuerung zur Abgabe auf Geräte, die zum Kopieren geeignet sind: Die Pauschalvergütung, die zum Ausgleich für erlaubte private Kopien von Büchern, Musikstücken oder DVDs als Abgabe auf Geräte und Speichermedien anfällt, wird künftig nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt, sondern von den Beteiligten selbst. Bislang wird sie auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Player erhoben. Die Industrie fürchtet, dass nun PCs und Drucker hinzukommen.

Musikindustrie prüft Verfassungsklage

Im Gesetz heißt es, die Neuregelung könne zwar Auswirkungen auf die Gerätepreise haben, werde die Wirtschaft insgesamt aber nicht stärker belasten. Der Branchenverband BITKOM bestreitet dies. Auf den Gerätekäufer kämen am Ende höhere Preise zu. Der Interessenausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern sei in entscheidenden Punkten gescheitert, erklärte der Verband.

Die deutsche Musikwirtschaft prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Urheberrecht. Das Gesetz sei "ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt", sagte Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Das Kopieren von Musikalben würde auf Dauer die ganze Branche gefährden. Auf eine verkaufte CD kämen heute drei Kopien. Die Musikwirtschaft fordert unter anderem, dass Privatpersonen nur vom eigenen Original angefertigt werden dürfen; Kopien durch Dritte müssten verhindert werden.

amz/ddp/Reuters/dpa

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