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14.07.2007
 

Innere Sicherheit

Schäuble will Terror-Paragrafen verschärfen

Neue Mittel im Kampf gegen den Terror: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die umstrittenen Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch verschärfen. Künftig sollen schon sogenannte Vorfeldhandlungen unter Strafe stehen.

Hamburg - Nach Informationen des SPIEGEL soll im Strafgesetzbuch der Paragraf 129a erweitert werden. Der Paragraf belegt seit 1976 die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren Haft. Nun sollen zwei Paragrafen 129c und d hinzu kommen. Diese würden künftig bereits Terrorvorbereitungen unter Strafe stellen.

Innenminister Schäuble: Schon Terrorvorbereitungen unter Strafe stellen
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DDP

Innenminister Schäuble: Schon Terrorvorbereitungen unter Strafe stellen

Einem internen Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums von Ende Juni zufolge zählen dazu unter anderem die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps, das Sammeln von Geld für terroristische Anschläge, aber auch der Besitz und die Verbreitung von Bomben-Bauanleitungen. Zudem sollen künftig bereits politisch motivierte Einzeltäter von dem Paragrafen erfasst werden; bislang galt er nur für Gruppierungen ab drei Mitgliedern.

Den bisherigen Vorschlägen zufolge sollen auch Terror-Vorbereitungen außerhalb der EU unter den erweiterten Paragrafen fallen. Zuständig für die Erweiterung des Strafgesetzbuches ist das Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD). Dort hat das zuständige Referat bereits einen Entwurf erarbeitet, den die Bundesjustizministerin aber vorerst verworfen hat.

Wie bei den umstrittenen Online-Durchsuchungen drängt Wolfgang Schäuble (CDU) auch bei der Verschärfung der Terror-Gesetze zur Eile: "Wir wünschen uns, dass der Entwurf bald kabinettsreif ist", sagt der Bundesinnenminister.

wal

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