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19.07.2007
 

Korruptionsaffäre Sachsen

Landtag setzt Untersuchungsausschuss ein

Nun also doch: Der sächsische Landtag hat einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Korruptionsaffäre eingesetzt. Im ersten Anlauf war die Einsetzung des Gremiums am Widerstand von CDU und SPD gescheitert.

Dresden - Für den Antrag der Opposition, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, stimmten 51 Abgeordnete, 67 enthielten sich, 3 votierten dagegen. Im ersten Anlauf am 4. Juli war die Einsetzung des Ausschusses noch am Widerstand der CDU/SPD-Koalition gescheitert, die sich diesmal der Stimme enthielt.

Wegen rechtlicher Bedenken hatte das Regierungslager vor zwei Wochen den damaligen Antrag der Opposition zur Prüfung an den Rechtsausschuss des Landtags überwiesen. Nachdem der Juristische Dienst des Landtags die Bedenken bestätigt hatte, besserten Linke, FDP und Grüne ihren Antrag nach.

Damit ist ein Bruch der Koalition vom Tisch. Im Vorfeld hatte es Spekulationen gegeben, ob ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten für Schwarz-Rot in Sachsen den Bruch bedeuten könnte. Die SPD war für den Ausschuss, die CDU hatte erst wenige Stunden vor der Sondersitzung des Landtages den Weg für das Gremium freigemacht. Allerdings behalten sich die Christdemokraten eine juristische Prüfung des Antragstextes vor.

Laut Geheimdienstakten sollen Politiker, Justizbeamte und Polizisten in Korruption bis hin zur Organisierten Kriminalität, darunter Kinderprostitution, verwickelt sein. Die Vorwürfe bestimmen seit Wochen die politische Debatte in Sachsen. Der Ausschuss soll nach dem Willen der Opposition vor allem die Verantwortung der Regierung für "schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke" beleuchten.

Bei der Sondersitzung des Landtages hatten Linke, Grüne und FDP einen geänderten Antrag zur Einsetzung des U-Ausschusses eingebracht. Der ursprüngliche Text stieß zwei Wochen zuvor bei CDU und SPD auf verfassungsrechtliche Bedenken. Im Kern ging es um Formulierungen, die nach Ansicht der Koalitionäre eine Vorverurteilung bedeuteten.

Die CDU-Fraktion will eventuell rechtlich klären lassen, ob auch der neue Antrag verfassungskonform ist. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung sei es noch zu früh, sagte Fraktionschef Fritz Hähle.

asc/AP/ddp/dpa

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