Hamburg/Berlin - Er könne "die Aufregung auf Medienseite nicht ganz verstehen", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Jung, selbst Mitglied im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, zu den umstrittenen, gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eröffneten Ermittlungsverfahren.
Der SPD-Politiker warf den Medien bei den Berichten über das Parlamentsgremium Sensationsmache vor: "Die Damen und Herren Journalisten, die den Ausschuss seit über einem Jahr begleiten, fischen nach allen möglichen Dokumenten", in der Berichterstattung werde "auch das letzte, sattsam bekannte Detail zur Sensation aufgeblasen", empörte sich der SPD-Politiker aus Baden-Württemberg in der "Frankfurter Rundschau".
Zum Teil habe er Auszüge aus geheimen Akten schon im Internet lesen können, bevor der Ausschuss sie überhaupt erhalten habe. Bei dieser Art der Berichterstattung gehe es offensichtlich "um Auflagensteigerung und die Zahl der Klicks auf Websites".
Trotz dieser Kritik ist Jung über die Ermittlungen gegen Journalisten verärgert: "Die Ermittlungsverfahren sind völlig überzogen", sagte er zu SPIEGEL ONLINE. Der Sinn des ursprünglichen Ausschuss-Beschlusses zur Strafanzeige wegen Geheimnisverrats sei gewesen, "undichte Stellen auf der politischen Seite aufzudecken".
Unterdessen geraten die Ermittlungen gegen die 17 Journalisten von SPIEGEL über "Zeit" und "Süddeutscher Zeitung" bis hin zur "Frankfurter Rundschau" immer mehr in die Kritik. Vertreter aller Parteien, Journalistenverbände und die betroffenen Medien kritisieren sie als Angriff gegen die Pressefreiheit.
Die Oppositionsparteien FDP und Linke wollen Journalisten nun gesetzlich vor einer Strafe wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schützen. Deren Obleute im U-Ausschuss, Max Stadler (FDP) und Wolfgang Neskovic (Linke), haben eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Dort solle explizit geregelt werden, dass Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht bestraft werden, sagten die beiden Oppositionspolitiker der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Die Grünen waren allerdings erst im Mai mit einem ähnlichen Gesetzentwurf im Bundestag gescheitert.
Neskovic wies außerdem darauf hin, dass nicht allein Ausschussmitglieder oder deren Mitarbeiter geheime Dokumente an Journalisten weitergereicht haben könnten: "Zu diesen Akten hatten bestimmt mehr als 100 Leute Zugriff, auch Regierungsbeamte." Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann, Vize-Vorsitzender des U-Ausschusses, betonte ebenfalls andere mögliche Kanäle: "Der Apparat ist groß. Vor allem gibt es die Ministerien." Manche Unterlagen seien schon in der Öffentlichkeit gewesen, "ehe wir, die Ausschussmitglieder, sie in die Hand bekamen", so Hartmann zur "Mainzer Allgemeinen Zeitung".
Den 17 Journalisten wird vorgeworfen, in Berichten über den U-Ausschuss aus geheimen Unterlagen zitiert zu haben. Der Ausschuss-Vorsitzende Siegfried Kauder (CDU) hatte die Erstattung einer Strafanzeige mit dem Hinweis gerechtfertigt, er habe handeln müssen, weil das Bundeskanzleramt gedroht habe, Akten nicht mehr an den Ausschuss zu geben, sondern sie nur im eigenen Hause einsehen zu lassen. Kauder: "Mir ging es darum, die Schotten dicht zu machen." Er wolle herausfinden, "wer der oder die Informanten sind".
Nachdem Kauder im Ausschuss einen Mehrheitsbeschluss für eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erreicht hatte, bat er Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zu Ermittlungen zu erteilen. Lammert war der entscheidende Mann. Er hätte auch ablehnen können.
Nach Informationen des SPIEGEL aber schickte der Bundestagspräsident am 18. April ein Schreiben an den Generalstaatsanwalt in Berlin, in dem er diesen über einen "Anfangsverdacht auf Straftaten nach Paragraf 353b StGB" informierte. Im Strafgesetzbuch ist an dieser Stelle die Verletzung von Dienstgeheimnissen geregelt. Lammert schrieb: "Ich ermächtige Sie daher zur Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben könnten." In der Anlage fand der Generalstaatsanwalt "eine Zusammenstellung verschiedener Presseberichte", wie Lammert schrieb.
Das Ziel des Ausschuss-Vorsitzenden Kauder war es wohl, jene Abgeordneten oder deren Mitarbeiter zu entlarven, die die geheimen Infos weitergegeben haben. Weil es allerdings nur Zeitungsausschnitte als Indizien gibt, muss die Staatsanwaltschaft nun gegen die Verfasser ermitteln.
sef/AP/AFP/Reuters
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