BND-Ausschuss
Journalisten sollen vor Bestrafung geschützt werden
Aufregung, Auflagen, Klickzahlen: SPD-Ausschussmitglied Jung kritisiert die Medien, lehnt aber die Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ab. FDP und Linke wollen das Gesetz ändern.
Hamburg/Berlin - Er könne "die Aufregung auf Medienseite nicht ganz verstehen", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Jung, selbst Mitglied im BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, zu den umstrittenen, gegen Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eröffneten Ermittlungsverfahren.
DPA
BND-U-Ausschuss mit Außenminister Steinmeier und Pressegedrängel: "Undichte Stellen aufdecken"
Der SPD-Politiker warf den Medien bei den Berichten über das Parlamentsgremium Sensationsmache vor: "Die Damen und Herren Journalisten, die den Ausschuss seit über einem Jahr begleiten, fischen nach allen möglichen Dokumenten", in der Berichterstattung werde "auch das letzte, sattsam bekannte Detail zur Sensation aufgeblasen", empörte sich der SPD-Politiker aus Baden-Württemberg in der "Frankfurter Rundschau".
Zum Teil habe er Auszüge aus geheimen Akten schon im Internet lesen können, bevor der Ausschuss sie überhaupt erhalten habe. Bei dieser Art der Berichterstattung gehe es offensichtlich "um Auflagensteigerung und die Zahl der Klicks auf Websites".
Trotz dieser Kritik ist Jung über die Ermittlungen gegen Journalisten verärgert: "Die Ermittlungsverfahren sind völlig überzogen", sagte er zu SPIEGEL ONLINE. Der Sinn des ursprünglichen Ausschuss-Beschlusses zur Strafanzeige wegen Geheimnisverrats sei gewesen, "undichte Stellen auf der politischen Seite aufzudecken".
Unterdessen geraten die Ermittlungen gegen die 17 Journalisten von SPIEGEL über "Zeit" und "Süddeutscher Zeitung" bis hin zur "Frankfurter Rundschau"
immer mehr in die Kritik. Vertreter aller Parteien, Journalistenverbände und die betroffenen Medien kritisieren sie als Angriff gegen die Pressefreiheit.
ERMITTLUNGEN GEGEN JOURNALISTEN - DIE HINTERGRÜNDE
Der Bundestag hat am 7. April 2006 den BND-Untersuchungsausschuss eingesetzt. Am 11. Mai 2006 nahm der Ausschuss seine Arbeit auf.
Vorsitzender ist der CDU-Abgeordnete
Siegfried Kauder, Bruder des Unions-Fraktionschefs Volker Kauder. Der Ausschuss soll gleich mehrere Komplexe aus dem Bereich der Geheimdienste untersuchen: die Arbeit von Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bagdad zur Zeit des Irak-Kriegs, mutmaßliche Gefangenenflüge des US-Geheimdienstes CIA über Deutschland, die Verschleppung deutscher Staatsbürger und die Vernehmungspraxis von Gefangenen im Ausland durch deutsche Beamte.
Im Zentrum der Ausschuss-Tätigkeit standen die Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri durch die CIA sowie das Schicksal des langjährigen Guantanamo-Häftlings und Bremer Türken Murat Kurnaz. Anfang Juli beschloss der Bundestag, dass sich der Ausschuss auch mit dem Fall des von US-Soldaten verschleppten Deutsch-Ägypters Abdul-Halim Khafagy beschäftigen soll. Der Ausschuss befragte eine Reihe prominenter Politiker, darunter den heutigen Außenminister und früheren Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD), Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne), Ex-Innenminister Otto Schily (SPD), den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, und seinen Amtsvorgänger, den heutigen Innenstaatssekretär August Hanning.
Für den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ist es ein "umfassender Angriff auf die Pressefreiheit": Erneut wird gegen Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt. Den Redakteuren wird vorgeworfen, aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert zu haben. Dem Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat sahen sich in der Vergangenheit immer wieder Medienvertreter ausgesetzt. Der prominenteste Fall: die Zeitschrift "Cicero".
Im September 2005 wurden die "Cicero"-Redaktion, die damals in Potsdam saß, und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchsucht und Computerdaten beschlagnahmt. Anlass war ein Artikel Schirras im April jenen Jahres im "Cicero", in dem er aus einem als "Verschlusssache" gekennzeichneten Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben.
Dies war kein Einzelfall. Anfang dieses Jahres war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen drei "Stern"-Redakteure und gegen einen Reporter der "Financial Times Deutschland" ermittelt - ebenfalls wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat. Dabei ging es um Artikel vom September 2006, in denen die Autoren aus vertraulichen Behördenunterlagen über den von der CIA entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri zitiert hatten.
"Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer ging wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft gegen seine Redaktion bis vor das Bundesverfassungsgericht, legte Beschwerden gegen die Durchsuchungsaktion und die Beschlagnahme einer Datenkopie der Festplatte eines "Cicero"-Mitarbeiters ein. Dies sei eine Verletzung der Pressefreiheit.
Das Gericht erklärte Ende Februar die Durchsuchung für verfassungswidrig, stärkte damit die Pressefreiheit und den Informantenschutz. Für eine Durchsuchung reiche die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse nicht aus, befanden die Karlsruher Richter. Ein einfacher Verdacht auf Beihilfe zum Geheimnisverrat genüge nicht.
Die Richter betonten, per se seien Journalisten nicht vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgenommen. Allerdings müsse die Staatsanwaltschaft konkrete Hinweise haben, dass eine zur Geheimhaltung verpflichtete Person die Veröffentlichung bezwecke. Solche konkreten Hinweise habe es bei "Cicero" nicht gegeben. Redaktions-Durchsuchungen seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienten, den Informanten in der Behörde zu ermitteln, hieß es. Damit bestätigten die Richter ausdrücklich ihr "Spiegel-Urteil" von 1966.
Der Deutsche Journalistenverband und Politiker der Opposition fordern eine Änderung des entsprechenden Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch. Die Grünen scheiterten im Mai im Bundestag mit einem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Pressefreiheit. Demnach sollte das Strafgesetzbuch so geändert werden, dass Journalisten künftig nicht rechtswidrig handeln, wenn sie in Ausübung ihres Berufes zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe leisten.
Geheimnisverrat ist nach Paragraf 353b
Strafgesetzbuch ("Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer
besonderen Geheimhaltungspflicht") unter Strafe gestellt. Dort heißt es:
"(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder (...)
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart
und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat
der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen
gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen
Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er
1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes
oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder
(...) an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht
und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird
erteilt
1. von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während
seiner Tätigkeit bei einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes
oder eines Landes bekanntgeworden ist,
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1; (...)"
Nach Paragraf 27 ist auch die Beihilfe strafbar:
"(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."
Die Oppositionsparteien FDP und Linke wollen Journalisten nun gesetzlich vor einer Strafe wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schützen. Deren Obleute im U-Ausschuss, Max Stadler (FDP) und Wolfgang Neskovic (Linke), haben eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Dort solle explizit geregelt werden, dass Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht bestraft werden, sagten die beiden Oppositionspolitiker der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Die Grünen waren allerdings erst im Mai mit einem ähnlichen Gesetzentwurf im Bundestag gescheitert.
Neskovic wies außerdem darauf hin, dass nicht allein Ausschussmitglieder oder deren Mitarbeiter geheime Dokumente an Journalisten weitergereicht haben könnten: "Zu diesen Akten hatten bestimmt mehr als 100 Leute Zugriff, auch Regierungsbeamte." Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann, Vize-Vorsitzender des U-Ausschusses, betonte ebenfalls andere mögliche Kanäle: "Der Apparat ist groß. Vor allem gibt es die Ministerien." Manche Unterlagen seien schon in der Öffentlichkeit gewesen, "ehe wir, die Ausschussmitglieder, sie in die Hand bekamen", so Hartmann zur "Mainzer Allgemeinen Zeitung".
EMPÖRUNG ÜBER ERMITTLUNGEN GEGEN JOURNALISTEN
Die Redaktionen großer deutscher Zeitungen, Zeitschriften und andere Medienvertreter protestieren gegen die Ermittlungen, die der BND- Ausschuss angestoßen hat. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die Kritik:
Den 17 Journalisten wird vorgeworfen, in Berichten über den U-Ausschuss aus geheimen Unterlagen zitiert zu haben. Der Ausschuss-Vorsitzende Siegfried Kauder (CDU) hatte die Erstattung einer Strafanzeige mit dem Hinweis gerechtfertigt, er habe handeln müssen, weil das Bundeskanzleramt gedroht habe, Akten nicht mehr an den Ausschuss zu geben, sondern sie nur im eigenen Hause einsehen zu lassen. Kauder: "Mir ging es darum, die Schotten dicht zu machen." Er wolle herausfinden, "wer der oder die Informanten sind".
Nachdem Kauder im Ausschuss einen Mehrheitsbeschluss für eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erreicht hatte, bat er Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zu Ermittlungen zu erteilen. Lammert war der entscheidende Mann. Er hätte auch ablehnen können.
Nach Informationen des SPIEGEL aber schickte der Bundestagspräsident am 18. April ein Schreiben an den Generalstaatsanwalt in Berlin, in dem er diesen über einen "Anfangsverdacht auf Straftaten nach Paragraf 353b StGB" informierte. Im Strafgesetzbuch ist an dieser Stelle die Verletzung von Dienstgeheimnissen geregelt. Lammert schrieb: "Ich ermächtige Sie daher zur Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben könnten." In der Anlage fand der Generalstaatsanwalt "eine Zusammenstellung verschiedener Presseberichte", wie Lammert schrieb.
Das Ziel des Ausschuss-Vorsitzenden Kauder war es wohl, jene Abgeordneten oder deren Mitarbeiter zu entlarven, die die geheimen Infos weitergegeben haben. Weil es allerdings nur Zeitungsausschnitte als Indizien gibt, muss die Staatsanwaltschaft nun gegen die Verfasser ermitteln.
sef/AP/AFP/Reuters