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06.08.2007
 

Urteil

Politikersohn Max Strauß im Steuerstrafprozess freigesprochen

In erster Instanz wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, jetzt ist Max Strauß freigesprochen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Strauß fast 340.000 Euro Steuern hinterzogen - doch das Gericht sah dafür keine ausreichende Beweislage.

Augsburg - Das Augsburger Landgericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollte Strauß rund 338.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Dafür sah das Gericht keine ausreichende Beweislage gegeben und sprach den 48-Jährigen frei. "Der Angeklagte hatte von Karlheinz Schreiber nichts erhalten, darum musste er auch nichts versteuern", erklärte Richter Manfred Prexl in seiner Urteilsbegründung. "Das ist der Kern des Freispruchs."

Er sei "froh", sagte Strauß nach der Urteilsverkündung. Das Verfahren habe ihn "persönlich und wirtschaftlich fast umgebracht". Nun fühle er sich "bestens".

Vom Augsburger Landgericht freigesprochen: Max Strauß
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DPA

Vom Augsburger Landgericht freigesprochen: Max Strauß

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Für eine Hausdurchsuchung erhält der Sohn des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß eine Entschädigung.

Das Urteil der ersten Instanz hatte der Bundesgerichtshof wegen nicht ausreichender Beweise im Herbst 2005 aufgehoben.

Strauß war ursprünglich angeklagt, von dem nach Kanada geflüchteten Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber über ein Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" 2,7 Millionen Euro Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ließ jedoch bei ihrem Schlussplädoyer vergangene Woche wegen der schwierigen Beweislage einen Teil der Vorwürfe gegen Strauß fallen und beschränkte sich auf ein Airbusgeschäft mit Kanada. Daraus soll Strauß ein Provisionsanspruch gegenüber Schreiber in Höhe von 896.000 Euro entstanden sein, den er dem Finanzamt verschwiegen haben soll.

Die Schwester des Angeklagten, die ehemalige bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU), zeigte sich am Rande der Urteilsverkündung erleichtert: "Ich freue mich für meinen Bruder, dass er nach zwölf Jahren endlich ein Urteil hat, das besagt, dass er unschuldig ist. Ich freue mich wirklich." Sie fügte hinzu: "Vielleicht hat er jetzt wieder eine Chance auf ein normales Leben."

hen/dpa/ddp/AP/ddp

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