Von Lisa Erdmann
Zum Beleg erzählt er die Geschichte von seinem Kameraden Frank. "Der hat erst geschossen, als der Flüchtling schon längst weg war." Die Offiziere hätten das bemerkt, aber die Folgen seien für seinen Freund damals nicht schlimm gewesen. "Der wurde auf einen Schießplatz versetzt. Ich weiß aber sehr wohl, dass andere für das gleiche Verhalten ins Militärgefängnis gewandert sind." Denn vorbeizielen, das war in der DDR kein Lausbubenstreich. Der Paragraph 262 im Kapitel des DDR-Strafgesetzbuches über das Militärstrafrecht drohte den Grenzern, die daneben schießen - nicht denen, die treffen.
Wie die Vorschriften umgesetzt wurden, hing in der Praxis stark von den Belehrungen durch die jeweiligen Grenzabschnittskommandeure ab. Ob deren Posten - wie formell vorgeschrieben - "Halt" riefen, einen Warnschuss abgaben und erst dann auf den Flüchtenden schossen. Oder ob sie etwa dem Appell eines Hauptmannes vom Grenzregiment 24 folgten: "Nicht so lange fackeln! Anrufen und draufhalten, wenn der Grenzverletzer nicht stehenbleibt."
Und die gab es eben auch. Wie etwa Manfred Schiffner, der im Juni 1966 als Volkspolizist einen Flüchtling erschossen hat. Er erklärte vor vielen Jahren "Bild"-Reportern: "Wenn man dort an der Grenze Dienst tat, wie ich das gemacht habe, dann weiß man: ,Befehl ist Befehl.'" Darum habe er natürlich auch nicht daneben geschossen: "Ich hatte den Befehl, zu treffen." Solche Leute, findet Hebstreit, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Mit Vehemenz in der Stimme drängt er aber darauf, die Verantwortung für den Schießbefehl auf die richtigen Schultern zu legen. "Der Befehl, der jetzt aufgetaucht ist, beleuchtet, was sonst nicht so richtig rüberkommt. Die Brüder, die das gemacht haben, waren nicht die Grenztruppen, sondern das war das Ministerium für Staatssicherheit. Und für diesen Befehl, auch Frauen und Kinder zu töten, muss derjenige zur Rechenschaft gezogen werden, der den verzapft hat."
"Die DDR wäre doch schon viel früher futsch gewesen"
Ihm selbst, so erzählt er, sei in der Ausbildung beigebracht worden, dass auf drei Ziele auf keinen Fall geschossen werden dürfe. "Es war damals direkt als Befehl von unseren Vorgesetzten formuliert: Auf Kinder, Frauen und auf Westberliner Territorium wird nicht geschossen." Das habe er zu seiner Zeit in der Armee auch schriftlich bekommen. "Das war eine preußisch-militärische Tradition, die auch eingehalten wurde." Überrascht haben ihn die später aufgetauchten Stasi-Befehle an die Spitzel in den Grenztruppen aber nicht.
In den Akten gibt es klare Aufträge für die Stasi-Leute: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe", heißt es da, "auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen."
Der Befehl richtete sich an Angehörige einer Stasi-Spezialeinheit, die verdeckt in den Grenztruppen Fahnenflucht verhindern sollten. "Drastisch formuliert", kommentiert Richard Hebstreit den Text. "Aber wenn die die Grenzen nicht mit allen Mitteln dichtgehalten hätten, dann wäre die DDR doch schon viel früher futsch gewesen."
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema DDR | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH