Schwerin – Das Gericht bestätigte heute den Eingang der Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tornado-Flugzeugen während des G-8-Gipfels im Juni in Heiligendamm. Bei den Klägern handelt es sich um die beiden Sprecher der Grünen Jugend, Paula Riester und Jan Philipp Albrecht, sowie eine weitere Person.
Mit den Flügen über die Globalisierungsgegner wurden nach Auffassung der Grünen-Jugendvertreter in verfassungswidriger Weise Kompetenzen überschritten: Wenn mit Aufklärungs-Kampfjets Demonstrationen ausgeforscht würden, "überschreitet dies alle Grenzen zulässiger technischer Amtshilfe für die Polizei", erklärten sie.
Nur im Falle dringender Gefahren für die Gesamtrechtsordnung und fehlender eigener Möglichkeiten der Polizei dürften nach dem Grundgesetz Streitkräfte außerhalb des Verteidigungsauftrages eingesetzt werden. Es sei äußerst fraglich, ob diese engen Voraussetzungen gegeben gewesen seien.
Die Klage der Grünen-Jugendorganisation wird nach ihren Angaben finanziell vom Vorstand der Bundespartei unterstützt. Grünen-Chefin Claudia Roth begrüßte die Klage: "Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden nach dem Motto 'Schau'n wir mal, wie weit wir das Grundgesetz unterminieren können' darf in einem Rechtsstaat keinen Erfolg haben."
phw/AP/ddp
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