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08.09.2007
 

Gerichtsurteil

Steinbrück will bei Pendlerpauschale nachgeben

Zuerst stellte er sich stur - jetzt kommt der Rückzug: Finanzminister Steinbrück will künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor bezweifelt, dass die derzeit gültige Neuregelung verfassungsgemäß ist.

Berlin - Das Bundesfinanzministerium zieht nun doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs über die Kürzung der Pendlerpauschale. Das Ministerium stellte in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, sagte der "Berliner Zeitung", in der kommenden Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Albig: "Ich kann mir vorstellen, dass man die Eintragung gestattet."

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DPA

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Albig warnte die Steuerzahler aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung für verfassungswidrig erklären. Das werde nicht geschehen. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt", sagte er. "Am Ende wird es dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird."

Nach den Zweifeln des Bundesfinanzhofs an der Kürzung der Pendlerpauschale hatten zuletzt auch Koalitionspolitiker wieder Front gegen die Verschlechterungen für Arbeitnehmer gemacht. Die Steuergewerkschaft fordert, alle Steuerbescheide für 2007 als "vorläufig" einzustufen. Ansonsten drohe eine Flut von Widersprüchen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ernste Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale geäußert. Nach der Kürzung können Berufspendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen. Dagegen haben Bürger geklagt. Nach dem Beschluss des obersten Steuergerichts in München könnten sich nun Arbeitnehmer zumindest die frühere, ungekürzte Pauschale vom ersten Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen.

Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden wird. Karlsruhe kann die Neuregelung kippen, aber auch gegen die Kläger entscheiden. Am Ende könnte die Pendlerpauschale sogar ganz abgeschafft werden.

cai/ddp/afp/dpa

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