Karlsruhe - ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten in Karlsruhe gegen die letzte Festlegung der Rundfunkgebühr geklagt. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Sender fiel die letzte Erhöhung zu gering aus, weil die Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Das Verfahren habe damit die Rundfunkfreiheit verletzt.
Die klagenden Anstalten wandten sich gegen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nicht wie von der unabhängigen Gebührenkommission KEF vorgeschlagen um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat zu erhöhen. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008. Die Länder waren damit erstmalig vom KEF-Votum abgewichen.
Wie die Karlsruher Richter weiter urteilten, können die Sender in der nächsten Periode der Gebührenfestsetzung sogar einen Ausgleich für entgangene Einnahmen verlangen, sollten diese für Investitionen notwendig sein, urteilten die Richter.
Zwar könnten künftig auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Festsetzung berücksichtigt werden, hieß es. Allerdings darf dies nur die KEF, hieß es weiter im Urteil.
ler/ddp/AFP
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