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17.09.2007
 

Terrorabwehr

Baum wirft Jung Verfassungsbruch vor

Von Severin Weiland

Sein Vorstoß kippte 2006 das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz in Karlsruhe: Gerhart Baum, Innenminister unter Helmut Schmidt, hält den jetzigen Vorstoß von Verteidigungsministers Jung zum Abschuss von entführten Passagiermaschinen für verfassungswidrig.

Berlin - Gerhart Baum wählt starke Worte: Die beiden CDU-Minister Wolfgang Schäuble und Franz Josef Jung hätten sich "jetzt offenbar für eine konzertierte Aktion zur Einführung des Feindstrafrechts entschieden", kommentiert er die jüngsten Äußerungen zum Abschuss gekaperter Passagiermaschinen. Beide, so Baum weiter, handelten damit "im Sinne des Nazitheoretikers Carl Schmitt, der die These vertreten hat: "Um Recht zu schaffen, muss man nicht Recht haben". Der Ausnahmezustand solle zur Regel werden, so der FDP-Politiker Baum in seiner Erklärung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.

Tornado der Bundeswehr (hier in Afghanistan); Künftig auch zum Abschuss von Passagierflugzeugen bereit?
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DPA

Tornado der Bundeswehr (hier in Afghanistan); Künftig auch zum Abschuss von Passagierflugzeugen bereit?

Der Verweis auf Schmitt ist pikant - gilt doch der Rechtsgelehrte als eine der umstrittensten deutschen Juristen, der nach Hitlers Machtantritt 1933 in die NSDAP eintrat und zu einem der wichtigsten Rechtsgelehrten der Nazi-Zeit avancierte. Schmitt hatte sich bereits in der Weimarer Republik mit dem Problem des Ausnahmezustands beschäftigt. Unter anderem hatte er festgehalten: "Autoritas non veritas facit legem - die Autorität beweise, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht". Im Ausnahmezustand, so Schmitt damals weiter, entscheide nicht Recht, sondern die Gewalt.

Baum, 1978 bis 1982 Innenminister der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt, hatte im vergangenen Jahr zusammen mit dem FDP-Politiker Burkhard Hirsch, drei Anwälten und einem Piloten in Karlsruhe einen Sieg gegen die vormalige rot-grüne Koalition und das von ihr zu verantwortende Luftsicherheitsgesetz errungen. Das Gericht hatte dem von Staats wegen durchgeführten Abschuss einer von Terroristen entführten und zu einer Anschlagswaffen umgewandelten Maschine widersprochen. Mit Bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes - "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" - hatten die Richter unter anderem festgehalten, es sei "schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten". Einen Abschuss könne man auch nicht "mit der staatlichen Schutzpflicht zugunsten derjenigen rechtfertigen, gegen deren Leben das als Tatwaffe missbrauchte Luftfahrzeug eingesetzt werden soll". Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeuges auf die Fälle beschränkt, in denen nur Terroristen und keine Unschuldigen an Bord sind.

Jung hingegen erneuerte jetzt seine Ankündigung, ein für einen Terroranschlag entführtes Flugzeug notfalls durch die Bundeswehr abschießen zu lassen. Der Staat müsse so handeln, wenn es kein anderes Mittel gebe, eine derartige Bedrohungslage für die Bürger abzuwenden. Für solche Situationen sei es erforderlich, eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen. "Solange es die nicht gibt, gilt dann das Recht des übergesetzlichen Notstandes", betonte Jung. Er sehe sich in dieser Frage "völlig einig" mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). In der Bundesregierung gebe es darüber aber keinen Konsens.

Jungs Vorschlag sorgte auch bei Jetpiloten und dem Bundeswehrverband für massive Ablehnung.

Baum erklärte, sollte Jung seine Pläne umsetzen, bliebe nicht nur ein erneuter Gang nach Karlsruhe. "Schon jetzt sind rechtliche Schritte gegen das Mitglied eines Verfassungsorgans zu prüfen, das sich offen gegen die Verfassung stellt". Die Position Jungs sei Ausdruck eines grundlegenden Strategiewechsels bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. "Sie entwickelt sich dadurch von der 'Kriminalitätsbekämpfung' zum Kriegsrecht", urteilt Baum. Offenbar sollten die rechtsstaatlichen Begrenzungen, die für die Kriminalitätsbekämpfung gelten, ausgehebelt werden. Jung und Schäuble folgten damit der These einiger Staatsrechtler, "die das Prinzip der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes relativieren wollen", erklärt Baum. Dem habe bislang Karlsruhe in allen seinen Entscheidungen eine Grenze gesetzt.

Das erneute Vorpreschen Jungs bringt offenbar auch die Bundesregierung in Erklärungsnot. Bereits Anfang September hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Rainer Stinner eine schriftliche Anfrage gestellt, ob sie Jungs Ansicht teile. Zuvor hatte sich der Minister bereits ähnlich wie jetzt im "Focus" im Berliner Boulevardblatt "BZ" zum Abschuss gekaperter Maschinen geäußert. Jetzt bat die Bundesregierung um mehr Zeit. In der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey (CDU), heißt es dazu: "Zur Beantwortung Ihrer Schriftlichen Fragen besteht noch ressortübergreifender Abstimmungsbedarf, so dass die nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vorgesehene Frist bedauerlicherweise nicht eingehalten werden kann". Eine Antwort soll dem Liberalen nun bis Ende der Woche eingehen.

Der Streit über Jungs Vorschläge ist unterdessen voll entbrannt. Aus der SPD-Bundestagsfraktion und von SPD-Parteichef Kurt Beck wurde dem CDU-Politiker heftig widersprochen.

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06.07.2010 von kaira1000: Da hab eich auch en Problem

Wie erklärt man den Wirtshafsopfern, das ihr recht auf Arbeit nicht Gewährleistet wird?Laut verfassung haben sie dieses ,das ist ein Verfassungsbruch den Menschen keine arbeit zu stekllen un die Ramenbedinungen hierzu zu schaffen! mehr...

29.06.2010 von Münchner:

Es geht alles so schnell in der Politik. mehr...

05.04.2009 von AlexWorX: peng

hm, bis jetzt hat noch kein flugzeug ein haus zum einstürzen gebracht. selbst wenn man dem mensch eine summe geld zuweist und dann den schaden gegenrechnet, bleibt es eine opferung von zivilisten... ich denke niemand würde 2 [...] mehr...

18.10.2007 von sülzer:

Ich kenne nicht den genauen Wortlaut des Urteils, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die 'Objektifizierung' der Aufhänger des Urteils war. Vielmehr ist das Antasten der Menschenwürde schon gegeben, wenn der Staat über das [...] mehr...

17.10.2007 von discurso:

Wer sollte denn sonst zuständig sein? Etwa die Politiker a la Schäuble und Jung, die das GG aushöhlen, brechen und zum Verfassungsbruch aufrufen? Ein Verfassungsminister, der gezieltes Töten von Gefährdern legitimieren lassen [...] mehr...

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