Von Philipp Wittrock
Hamburg - Die Phantom-Abfangjäger der Bundeswehr-"Alarmrotte" aus Neuburg an der Donau waren am 5. Januar 2003 bereits in der Luft. Ein Psychologie-Student hatte auf dem südhessischen Flugplatz Babenhausen ein Kleinflugzeug gekapert, kreiste anschließend über dem Stadtzentrum von Frankfurt am Main und drohte, sich mit der Propellermaschine in das Gebäude der Europäischen Zentralbank zu stürzen. Nach zwei Stunden Nervenkrieg landete der Mann schließlich sicher auf dem Rhein-Main-Flughafen, die Piloten vom Kampfgeschwader 74 "Mölders" mussten nicht eingreifen.
Aber was wäre gewesen, wenn sie es doch gemusst hätten? Was wäre gewesen, wenn es sich nicht nur um ein Leichtflugzeug gehandelt hätte?
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA mit Tausenden Toten reichte in Deutschland der kurze Irrflug eines offenbar geistig Verwirrten, um die Debatte über den möglichen Abschuss von Verkehrsflugzeugen anzuheizen, die Terroristen als Bombe dienen könnten.
Kurz nach dem Zwischenfall von Frankfurt präsentierte der damalige SPD-Innenminister Otto Schily, Spitzname roter Sheriff, das Luftsicherheitsgesetz: Es sah vor, eine entführte Passagiermaschine notfalls abschießen zu lassen, wenn so Schlimmeres verhindert werden könnte - eine Passage, die das Bundesverfassungsgericht schließlich kippte.
"Die SPD sollte sich an die eigene Nase fassen"
Nun erinnern Unionspolitiker nur zu gerne daran, dass es die rot-grüne Vorgängerregierung war, die den Abschlussbefehl als letztes Mittel der Gefahrenabwehr gesetzlich verankern wollte. "Teilweise unterirdisch" findet Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) deswegen die Empörung der Sozialdemokraten über die - übrigens längst nicht zum ersten Mal geäußerten - Gedankenspiele des Verteidigungsministers, seinen Kampfpiloten im Ernstfall den Befehl zum Feuern zu geben. "Die SPD sollte sich an die eigene Nase fassen", sagte Bosbach SPIEGEL ONLINE. "Schließlich hat Franz Josef Jung im Grunde keine andere Auffassung vertreten als Rot-Grün im Luftsicherheitsgesetz."
Jenem Gesetz hatte die Union einst die Zustimmung verweigert. Nicht, weil sie keinen Handlungsbedarf sah, sondern, weil sie eine Verfassungsänderung für zwingend hielt und das noch immer tut. Schließlich hatten die Karlsruher Richter unter Verweis auf die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschriebene Unantastbarkeit der Menschenwürde geurteilt, es sei "schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten". Niemandem stehe es zu, Leben gegen Leben aufzurechnen.
Von einer schallenden Ohrfeige für Schily soll SPD-Fraktionschef Peter Struck, Jungs Vorgänger im Verteidigungsressort, gegenüber Vertrauten damals gesprochen haben. Der sozialdemokratische Innenexperte Dieter Wiefelspütz, maßgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt, räumte "die schwerste Niederlage seines politischen Lebens ein".
Union will die Grundgesetzänderung
Dass nun ausgerechnet Wiefelspütz zu den schärfsten Kritikern Jungs gehört und ihm Aufruf zum Verfassungsbruch vorwirft, stößt einigen Unionspolitikern bitter auf. SPD und Grüne hätten der Politik damals eine "Suppe eingebrockt, die sie sich jetzt weigern, auszulöffeln", erregte sich heute CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer.
Wiefelspütz übte sich heute weiter im Spagat. "Ich will mich nicht rausreden: Das, was Franz Josef Jung gesagt hat, haben wir damals gewollt", räumte er heute ein. Er persönlich halte das Urteil des Verfassungsgerichts nach wie vor für falsch, sagte der SPD-Innenpolitiker SPIEGEL ONLINE. "Aber man muss auch mit Anstand verlieren können: Karlsruhe hat eindeutig entschieden." Und an diese Entscheidung seien die Verfassungsorgane nun einmal gebunden. An den Aussagen Jungs störe ihn das "provozierende Hinwegsetzen" über das Urteil. "Wir sind alle belehrt worden, da kann man nicht sagen: Das juckt mich nicht", kritisierte Wiefelspütz.
Auch SPD-Parlamentsgeschäftsführer Olaf Scholz sprach heute von einer "neuen Qualität", wenn sich ein Verteidigungsminister einfach über das Grundgesetz hinwegsetzen wolle und sage, er mache, was er wolle. Dies sei "nicht akzeptabel". Scholz vermutet hinter Jungs Vorstoß und Schäubles Warnungen vor nuklearen Anschlägenin Deutschland den Versuch, "durch Provokationen" Unions-Pläne für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ohne gesetzliche Regelung voranzubringen.
Denn seit dem Karlsruher Urteil streiten Union und SPD, wie die Gesetzeslücke für den Extremfall nunmehr zu schließen ist. Über Jahre schon setzt sich Innenminister Wolfgang Schäuble für eine Ergänzung des Grundgesetzartikels 87a um einen sogenannten Quasi-Verteidigungsfall ein, unter den dann auch der Terrorangriff mit einem Flugzeug fallen würde und in dem die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten sollten. Die SPD lehnt das ab, weil sie dadurch die Grenzen von Kriegs- und Friedensrecht verwischt sieht.
Die Sozialdemokraten haben bislang nur ihre Bereitschaft signalisiert, durch eine Änderung des Amtshilfe-Artikels 35 den Abschuss eines von Terroristen gesteuerten Flugzeuges zu ermöglichen - aber nur für den Fall, dass sich ausschließlich Terroristen an Bord befinden oder die Maschine unbemannt ist. Der letzte Entwurf des Innenministeriums sieht für einen geänderten Artikel 35 auch eine Eilkompetenz des zuständigen Ministers über den Einsatz militärischer Mittel "bei Gefahr im Verzug" vor.
Union fordert Bewegung von SPD
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen, ermahnte den Koalitionspartner heute, auf den Unionskurs einzuschwenken. Die Sozialdemokraten müssten sich entscheiden, ob sie auf dem Felde der inneren Sicherheit noch zu Lösungen kommen wollten, sagte Röttgen. Bevölkerung und Politik hätten insgesamt die Gefahrenlage, in der sich Deutschland befinde, "noch nicht erfasst", beklagte der CDU-Politiker. Wenn die Politik so tue, als hätte man "alle Zeit der Welt", vermittle sie den Eindruck, als gäbe es keine Gefährdungslage.
Doch von Annäherung kann derzeit keine Rede sein. "Still ruht der See", beschrieb Wiefelspütz SPIEGEL ONLINE den Stand der Diskussion. Und auch Ramsauer stellte fest: "Für mich ist ein Lösungsweg auf der Grundlage der Großen Koalition derzeit nicht erkennbar."
Das Thema dürfte also morgen im Bundestag für eine hitzige Debatte sorgen. Am Nachmittag wollen sich die Parlamentarier auf Antrag der FDP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit den Äußerungen Jungs auseinandersetzen.
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Wie erklärt man den Wirtshafsopfern, das ihr recht auf Arbeit nicht Gewährleistet wird?Laut verfassung haben sie dieses ,das ist ein Verfassungsbruch den Menschen keine arbeit zu stekllen un die Ramenbedinungen hierzu zu schaffen! mehr...
Es geht alles so schnell in der Politik. mehr...
hm, bis jetzt hat noch kein flugzeug ein haus zum einstürzen gebracht. selbst wenn man dem mensch eine summe geld zuweist und dann den schaden gegenrechnet, bleibt es eine opferung von zivilisten... ich denke niemand würde 2 [...] mehr...
Ich kenne nicht den genauen Wortlaut des Urteils, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die 'Objektifizierung' der Aufhänger des Urteils war. Vielmehr ist das Antasten der Menschenwürde schon gegeben, wenn der Staat über das [...] mehr...
Wer sollte denn sonst zuständig sein? Etwa die Politiker a la Schäuble und Jung, die das GG aushöhlen, brechen und zum Verfassungsbruch aufrufen? Ein Verfassungsminister, der gezieltes Töten von Gefährdern legitimieren lassen [...] mehr...
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