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28.09.2007
 

Sächsischer Landtag

Rechtsextremist sorgt mit antijüdischen Ausfällen für Eklat

Tausende Fälle rechtsextremer Volksverhetzung werden jährlich registriert. Kein Wunder, dass die NPD den Straftatbestand am liebsten streichen würde. Nach Mecklenburg-Vorpommern brachte sie nun auch in Sachsen einen entsprechenden Antrag ein. Die Debatte führte zum Eklat.

Dresden - Empört haben Abgeordnete des sächsischen Landtags auf antijüdische Ausfälle des früheren NPD-Abgeordneten Klaus-Jürgen Menzel reagiert. "Die Pest diesen und des vorigen Jahrhunderts ist und bleibt der Zionismus", sagte das ehemalige Mitglied der rechtsextremen Partei im Plenum.

Menzel war bei der Debatte zu einem Antrag der NPD-Fraktion ans Rednerpult getreten, die den Straftatbestand der Volksverhetzung unter Berufung auf den Rechtstaat und die Meinungsfreiheit abschaffen will. Dazu sollte nach ihrem Willen der Freistaat eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Streichung des Strafrechtsparagraphen 130 anstoßen. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Dafür und für eine Anspielung auf Hitler erhielt der 67-Jährige Menzel einen Ordnungsruf und lautstarke Proteste aus den anderen Fraktionen. Vereinzelt wurde auch der Ausschluss Menzels von der Sitzung verlangt.

Menzel war bereits früher mit seinem Bekenntnis zu Adolf Hitler in die Schlagzeilen geraten. Auch hatte er einst Patronenhülsen mit in den Landtag gebracht und versucht, einen Besucher einen Revolver ins Parlament schmuggeln zu lassen. Gegen den Landwirt wurde unlängst Anklage wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes erhoben. Der fraktions- und parteilose Abgeordnete durfte das Parlament zeitweise nur unter strengen Auflagen betreten. Die NPD-Fraktion hatte ihn im November 2006 offiziell wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten rausgeworfen, im Januar dieses Jahres verließ er die rechtsextreme Partei.

Gleiche Initiative in Mecklenburg-Vorpommern

Auch die Redebeiträge der NPD-Abgeordneten wurden in Dresden von empörten Zwischenrufen aus anderen Fraktionen begleitet. Der NPD-Politiker Jürgen Gansel bezeichnete den Passus zur Volksverhetzung im Strafgesetzbuch als "inländerfeindlichen Ausländerschutzparagrafen".

Der Paragraf 130 verbietet unter anderem, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anzustacheln, zu Gewalt gegen sie aufzurufen und die Menschenwürde von Bevölkerungsgruppen zu verletzen.

Der Jurist Jürgen Martens (FDP) warf den Rechtsextremen vor, mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Paragrafen künftig "Hetze ungestört unters Volks" bringen zu wollen. Solange Hasstiraden weiter verbreitet würden, sei der Paragraf bitter nötig. "Der Grund für ihren Antrag ist nicht die Sorge um einen pluralistischen Austausch von Meinungen, sondern die Sorge um die anschwellenden Vorstrafenregister ihrer Mitglieder, Mitarbeiter und Mitkämpfer."

Nach Ansicht von Alterspräsident Cornelius Weiss (SPD) hat die NPD mit dem Antrag für "alle sichtbar ihre Maske fallen lassen und ihre verfassungsfeindliche Gesinnung" offenbart. Wer die Verbrechen des Nationalsozialismus zu leugnen versuche, spreche den Opfern ihre Menschenwürde ab. Deswegen werde die Meinungsfreiheit nicht vorbehaltlos, sondern im Lichte der Menschenwürde gewährt.

Vor einer Woche hatte die NPD auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eine Initiative zur Abschaffung des Paragrafen 130 verlangt. Auch hier war es zu heftigen Debatten gekommen. Wie heute in Dresden wurde der NPD-Antrag auch in Schwerin mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen abgelehnt.

phw/ddp/dpa

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