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04.11.1999
 

Urteil

AKW Krümmel bleibt am Netz

Leukämie-Erkrankungen hin oder her: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied, dass das Atomkraftwerk Krümmel weiterlaufen darf. Die Kläger, zwei Ärzte, wollen möglicherweise Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

AKW Krümmel
DPA

AKW Krümmel

Schleswig - Die Gesundheit der Bevölkerung sei durch das AKW nicht nachweislich gefährdet, befand das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch. Deshalb bleibe die Betriebsgenehmigung bestehen. Geklagt hatten zwei Ärzte. Sie führen die Häufung von Leukämiefällen in der Umgebung auf das AKW zurück.

Diese Auffassung teilte das OVG unter Vorsitz des Richters Peter Nissen nicht. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Kieler Energieministerium, sei jedem Gefahrensverdacht nachgegangen - ohne Ergebnis. Eine Revision des Urteils ist nicht möglich.

Der schleswig-holsteinische Energieminister Claus Möller (SPD) erklärte, das Urteil zeige, dass die Reaktoraufsichtsbehörde des Landes kritisch, sorgfältig und rechtlich einwandfrei gearbeitet habe. "Das Atomgesetz ließ der Behörde keine andere Wahl, als dem Wiederanfahren des Atommeilers zuzustimmen", sagte Möller. Ziel der Landesregierung bleibe, aus der Atomenergie auszusteigen.

Für die Betreibergesellschaft Kernkraftwerk Krümmel GmbH ergänzte deren Rechtsanwalt Holger Ziehm, der Atommeiler bei Geesthacht an der Elbe sei "wahrscheinlich das weltweit am umfangreichsten untersuchte Kernkraftwerk."

Dazu merkte der Anwalt der Kläger, Ulrich Wollenteit, kritisch an, dass bei den Messungen von Radioaktivität Unregelmäßigkeiten aufgetreten seien. Insgesamt sei der Reaktor, der sei 16 Jahren betrieben wird, noch nie sicherheitstechnisch überprüft worden.

Unstrittig ist, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene, die in der Elbmarsch südlich von Krümmel wohnen, ungewöhnlich oft an Leukämie erkranken. Seit 1989 sind 21 Erkrankungen aufgetreten, drei Menschen starben. Nun würden sich auch die Fälle von Gehirntumoren mehren, sagte der Arzt Hayo Dieckmann, der zu den Klägern gehört. Dieckmann hält den Weiterbetrieb des Meilers für "eine Katastrophe".

Die Kläger wollen nun prüfen, ob sie eine Beschwerde gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen können.

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