ThemaOnline-DurchsuchungRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
11.10.2007
 

Online-Durchsuchung

Karlsruher Kreuzverhör

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Bei der Karlsruher Verhandlung zum NRW-Verfassungsschutzgesetz kamen die ungelösten Probleme von Online-Durchsuchungen lautstark zur Sprache. Ergebnis: Wenn überhaupt, dürften die Richter das staatliche Ausforschen nur unter engsten Voraussetzungen zulassen.

Karlsruhe - Formal sollte es ja nur um das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gehen. Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplante Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt, erklärte Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem gleich zu Beginn, sei "nicht" Gegenstand des Verfahrens.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts: Ihre Fragen zeigten deutliche Kritik am NRW-Gesetz
AP

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts: Ihre Fragen zeigten deutliche Kritik am NRW-Gesetz

Hätten die Karlsruher Richter diese Ansage wörtlich genommen, hätten sie die zahlreich angereisten Abgeordneten, Staatssekretäre und Spitzenbeamten des Bundes und auch die Presse indes bitter enttäuscht. Doch die Richter ergriffen, wie erhofft, die Gelegenheit, um sich umfassend kundig zu machen: über Risiken und Nebenwirkungen von Online-Durchsuchungen im Allgemeinen - und im besonderen über das geplante Bundesgesetz.

Schon in seiner Einführung orakelte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, die "hier zu erörternden und zu entscheidenden Verfassungsfragen" würden "möglicherweise weit über die hier streitgegenständlichen Vorschriften hinaus Bedeutung erlangen".

Ausdrücklich nannte Papier neben den gängigen Grundrechten auf Schutz der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den "grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen informationstechnischen Systems".

Muss ein neues Grundrecht her?

Bemerkenswert ist daran, dass diese Formulierung neu ist, und dass es ein solches Rechtsinstitut explizit bislang noch gar nicht gibt. Schon einmal hat das Verfassungsgericht, im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983, aus der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht quasi ein neues Grundrecht destilliert: das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung".

Dass die Richter jetzt ähnliches erwägen, machte Papier in seinem Schlusswort deutlich: wie der "Schutz des informationstechnischen Systems" auszusehen habe, woraus er herzuleiten sei und wo seine "legitimen Schranken" liegen, sei "eine der Hauptleistungen", die das Urteil zu erbringen habe.

Nach dem Gang der Verhandlung ist kaum zu erwarten, dass die Verfassungsrichter die Hürden für staatliche Eingriffe in ein solches IT-Grundrecht niedrig ansetzen werden. Äußerst bissig und in seltener Eintracht fragten die Verfassungsrichter immer wieder nach: erst beim Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Passauer Rechtsprofessor Dirk Heckmann, den CDU-Mitglied Papier quasi im Alleingang erledigte ("Gestatten Sie mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen?"), dann auch bei den Vertretern des Bundes, vor allem von Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz.

So wollte Papier von BKA-Präsident Jörg Ziercke ausdrücklich bestätigt haben, dass bei der für das BKA vorgesehenen Online-Durchsuchung die gesamte Festplatte ins Visier genommen wird - und nicht, wie von Heckmann für die nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Variante behauptet, nur die Internet-Kommunikation.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 795 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
11.10.2007 von aschwalb:

Da stimme ich Ihnen zu,aber auch bei nachweislichen Beschädigungen sollten die verantwortlichen dann in Regress genommen werden.Wahrscheinlich dann das Bundesinnenministerium gegen das Sie dann Klage erheben müssten. Aber [...] mehr...

11.10.2007 von marsupilama: wer weis?

schwer zu bestimmen, aber haben Sie wirklich selbst mit Al Kaida gesprochen? oder vertauen der allgemeinen propaganda? Glauben Sie einem von der Cia finanzierten Burschen wie Bin Laden? ich fange an mehr und mehr zu zweifeln! mehr...

11.10.2007 von ALFAV6: Ich kann es nicht fassen!!!!!!!!!!!!!!

Ich habe so langsam die Schnauze voll Aufgrund des Themas Online Durchsuchung! Ich persönlich möchte nicht das jemand auf "meinem" Computer der in "meiner" Wohnung steht (die ich bezahle) einfach ohne meines [...] mehr...

10.10.2007 von vista:

Lieber Rolf, es ist nicht einfach, zur Begründung meiner These Quellen zu finden. Eine, die ich zu finden glaubte, war trockengelegt. Eine weitere sind die Dokumentarfilme (http://gertler.net/911-tv/) durch unterschiedliche [...] mehr...

10.10.2007 von Rolf Schmid: Hallo vista!

Wenn ich micht richtig erinnere, hat sich Al Kaida zu den Anschlägen 9/11 bekannt. Deshalb die Frage: Gibt es für Ihren schlimmen Verdacht einigermassen valide/seriöse Quellen? mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Online-Durchsuchung

© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP