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Online-Durchsuchung Karlsruher Kreuzverhör

2. Teil: Nicht schützbar: Liebesbriefe, Tagebücher, private Fotos

Der von den Grünen nominierte Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde rieb sich an dem "Zielkonflikt", dass die Bundesregierung einerseits "zuständig sei für die Sicherheit der Informationstechnik" und andererseits solche Sicherheitslücken ausnutzen muss für die Online-Durchsuchung. Man müsse sich nur vorstellen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entdecke eine Schwachstelle für 60 Millionen Rechner, und gebe sie nicht bekannt, weil das BKA diese für vier Online-Durchsuchungen im Jahr nutzen wolle.

Und der auf SPD-Vorschlag gewählte Reinhard Gaier nahm Bundesverfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm ins Kreuzverhör, der das immer wiederkehrende Argument der "Waffengleichheit" bemühte: Weil Verfassungsfeinde und Kriminelle heute zunehmend über das Internet kommunizierten, brauche man die Online-Durchsuchung, um nicht "hinter das zurückzufallen, was wir in der Vergangenheit konnten".

Die Online-Durchsuchung erweitere doch aber die Möglichkeiten gegenüber dem Abhören von Telefonen, weil man so etwa auch auf längst abgeschlossene Kommunikationsvorgänge zugreifen könne, wollte Gaier wissen. Nein, das sei nichts anderes als eine "virtuelle Observation", versuchte sich Fromm herauszureden. Das sei aber "mehr, als Ihnen bisher erlaubt war", insistierte Gaier, "das ist ein Zugewinn". Zweite Ausrede Fromms: Es verhalte sich wie mit "Papier, das jemand zu Hause rumliegen hat", Widerspruch Gaier: "Auf das sie aber nicht zugreifen konnten". Letztes, entlarvendes Wort des Angeklagten: "Auf das wir hätten zugreifen können, wenn's uns jemand gegeben hätte."

Zu allem Überfluss brachte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), selbst einer der fünf Beschwerdeführer, einen Kriminalhauptkommissar des BKA dazu einzuräumen, dass bei der Online-Durchsuchung auch die Festplatten gänzlich unbescholtener Bürger durchforstet werden müssten. Ob es vorkommen könne, dass zunächst auch auf falsche Computer zugegriffen wird, wollte Baum von dem Polizisten wissen. Tatsächlich, gab der zu, könne es zu falschen Zuordnungen kommen. Dass man den richtigen Rechner erreicht habe, wisse man erst dann, "wenn mir die Daten, die drauf sind, sagen, das isser". Heiterkeit im Saal.

"Da ist etwas ins Rutschen gekommen"

Entscheidend dürfte letztlich sein, dass die Richter auch hier, wie schon bei der akustischen Wohnraumüberwachung und der Telekommunikationsüberwachung, offenbar besonderen Wert auf den "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" legen wollen.

Solche besonders geschützten Dokumente wie etwa Tagebücher, Liebesbriefe oder intime Fotos, das gaben die geladenen IT-Experten einhellig zu Protokoll, sind durch keine technische Vorkehrung zuverlässig von den weniger geschützten Inhalten zu trennen - schon deshalb nicht, weil etwa potentielle Suchworte von den Verdächtigen gezielt zur Verschleierung krimineller Inhalte benutzt werden könnten. "Darauf zu vertrauen, dass man etwas ausfiltern kann, ist naiv", stellte der Mannheimer Professor Felix Freiling fest, "vor allem, wenn man es mit Profis zu tun hat".

Das Problem, wie man Online-Durchsuchungen zulassen, und dabei den persönlichen Kernbereich schützen könne, sei jedenfalls "bisher nicht lösbar", stellte der als Zuschauer anwesende ehemalige nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) nach der Verhandlung fest. "Da ist etwas ins Rutschen gekommen" fasste Hirsch, seinen Eindruck zusammen, "das BKA-Gesetz kann so nicht bleiben."

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insgesamt 795 Beiträge
delta058 29.08.2007
Da müßte ja ersteinmal glaubhaft belegt werden, dass diese Durchsuchungen irgandwas nützliches Bringen in Bezug auf die Terrorabwehr, außer noch mehr Arbeit. Diesen Beleg ist uns Schäuble bis heute schuldig geblieben.
Zitat von sysopHanebüchen, unglaubwürdig, verschleiernd: Informatiker zerfleddern die jetzt enthüllten Erklärungen des Innenministeriums zum Bundes-Trojaner. Ein ebenso überflüssiges wie gefährliches Unternehmen des Innenministeriums? Sind Online-Untersuchungen überhaupt mit der Rechtsordnung vereinbar? Oder geht die Terrorabwehr vor?
Da müßte ja ersteinmal glaubhaft belegt werden, dass diese Durchsuchungen irgandwas nützliches Bringen in Bezug auf die Terrorabwehr, außer noch mehr Arbeit. Diesen Beleg ist uns Schäuble bis heute schuldig geblieben.
Klo 29.08.2007
Terror wehrt man nicht ab, indem man den Bürger präventiv zum Terroristen erklärt und wahllos ausspioniert. Selbst Orwell wäre auf derat kranke Ideen nie gekommen.
Zitat von sysopHanebüchen, unglaubwürdig, verschleiernd: Informatiker zerfleddern die jetzt enthüllten Erklärungen des Innenministeriums zum Bundes-Trojaner. Ein ebenso überflüssiges wie gefährliches Unternehmen des Innenministeriums? Sind Online-Untersuchungen überhaupt mit der Rechtsordnung vereinbar? Oder geht die Terrorabwehr vor?
Terror wehrt man nicht ab, indem man den Bürger präventiv zum Terroristen erklärt und wahllos ausspioniert. Selbst Orwell wäre auf derat kranke Ideen nie gekommen.
ax0l0tl 29.08.2007
Diesen Beleg wird er uns niemals bringen koennen. Sinn und Zweck des Trojaners ist es, den einfachen Bueger ueberwachen und kontrollieren zu koennen. Im Kampf gegen den Terror (mal ganz daemlich gefragt, wer fuehlt sich denn [...]
Zitat von delta058Da müßte ja ersteinmal glaubhaft belegt werden, dass diese Durchsuchungen irgandwas nützliches Bringen in Bezug auf die Terrorabwehr, außer noch mehr Arbeit. Diesen Beleg ist uns Schäuble bis heute schuldig geblieben.
Diesen Beleg wird er uns niemals bringen koennen. Sinn und Zweck des Trojaners ist es, den einfachen Bueger ueberwachen und kontrollieren zu koennen. Im Kampf gegen den Terror (mal ganz daemlich gefragt, wer fuehlt sich denn persoenlich bedroht?) ist diese Waffe absolut nutzlos.
Chromlatte 29.08.2007
Wie schon ein Forist an anderer Stelle bemerkte, die Annahme dass auf "verdächtigen" Rechnern Dateien a la Bombenbauplan.xml zu finden sein wären ist an Naivität schon fast nichtmehr zu überbieten.
Zitat von sysopHanebüchen, unglaubwürdig, verschleiernd: Informatiker zerfleddern die jetzt enthüllten Erklärungen des Innenministeriums zum Bundes-Trojaner. Ein ebenso überflüssiges wie gefährliches Unternehmen des Innenministeriums? Sind Online-Untersuchungen überhaupt mit der Rechtsordnung vereinbar? Oder geht die Terrorabwehr vor?
Wie schon ein Forist an anderer Stelle bemerkte, die Annahme dass auf "verdächtigen" Rechnern Dateien a la Bombenbauplan.xml zu finden sein wären ist an Naivität schon fast nichtmehr zu überbieten.
inci 29.08.2007
das wird so gehen, wie mit der kontenabfrage. ursprünglich nur für einen eng begrenzten personenkreis vorgesehen, darf heute jeder arge-mitarbeiter mal so eben auf die konten *aller* hartz4-ler zugreifen. vielleicht sollte [...]
Zitat von ax0l0tlDiesen Beleg wird er uns niemals bringen koennen. Sinn und Zweck des Trojaners ist es, den einfachen Bueger ueberwachen und kontrollieren zu koennen. Im Kampf gegen den Terror (mal ganz daemlich gefragt, wer fuehlt sich denn persoenlich bedroht?) ist diese Waffe absolut nutzlos.
das wird so gehen, wie mit der kontenabfrage. ursprünglich nur für einen eng begrenzten personenkreis vorgesehen, darf heute jeder arge-mitarbeiter mal so eben auf die konten *aller* hartz4-ler zugreifen. vielleicht sollte man mal wieder anfangen, massenhaft briefe zu schreiben, da hätte sogar die post was davon, nämlich mehr umsatz. und die sicherheitsbehörden hätten ein problem, das man nicht genug personal hat, alle abgefangenen briefe auch zu lesen. das hat schon in der ehemaligen ddr nicht funktioniert, die hatten auch nicht genug personal dafür.
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