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14.10.2007
 

Verdeckte Ermittler

Merkel zitiert von der Leyen zum Spitzel-Gespräch

Juristisch fragwürdig, moralisch nicht akzeptabel: Für die Pläne von Familienministerin von der Leyen, Kinder als Spitzel im Kampf gegen Zigaretten und Alkohol einzusetzen, hagelt es Kritik von allen Seiten. Auch die Kanzlerin meldet sich zu Wort - sie sieht "Gesprächsbedarf".

Hamburg - Die Aufregung ist groß - nun kommt die Kanzlerin am Thema nicht mehr vorbei. Auch sie habe Zweifel an den Plänen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen Jugendliche als verdeckte Testkäufer einzusetzen, lies Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die "Bild am Sonntag" wissen. "Die Kanzlerin sieht bei diesen Plänen Gesprächsbedarf", sagte ihr Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Merkel wolle, dass das Thema bei einer Staatssekretärsrunde am Montag behandelt wird.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: Kanzlerin will Gesetzentwurf besprechen
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DPA

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: Kanzlerin will Gesetzentwurf besprechen

Am Freitag war ein Gesetzentwurf aus dem Familienministerium bekannt geworden, nach dem die Einhaltung der Jugendschutzgesetze mit Hilfe jugendlicher Ermittler überprüft werden soll. "Testkäufe von Kindern oder Jugendlichen erleichtern die Arbeit der Kontrollbehörden", begründet das Ministerium die Initiative. Bislang habe dafür eine gesetzliche Grundlage gefehlt. Die Einstellung der minderjährigen Ermittler soll aber an strenge Auflagen - Zustimmung der Eltern und pädagogische Betreuung - gekoppelt sein.

Für ihren Gesetzentwurf erntete von der Leyen allerdings heftige Kritik von allen Seiten: "Was für ein Unsinn!", donnerte das Berliner Boulevardblatt "B.Z.". Und die "Welt" meinte, Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verdiene sich mit dieser Idee "das Prädikat 'pädagogisch wertvoll' sicher nicht". Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, nannte den Einsatz als Testkäufer "für unter 14-Jährige eine Schnapsidee", seine Kollegin Miriam Gruß aus der FDP-Fraktion nannte den Vorschlag "pädagogisch und moralisch nicht akzeptabel". SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte im "Kölner Express" gar: "Das grenzt an Kindesmissbrauch." Der Plan der Ministerin sei "völliger Blödsinn".

Testkäufer sollen mindestens 14 Jahre alt sein

Von der Leyen verteidigte ihren Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll: Ja, sie wolle junge Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Zigaretten, Schnaps oder Gewaltfilmen einsetzen - die müssten aber mindestens 14 Jahre alt sein, dies sehe der Gesetzentwurf vor. Im Regelfall sollten sie aber zwischen 16 und 18 Jahren alt sein.

Die Kontrollmöglichkeiten seien heutzutage zu lasch. "Wenn die Kontrollbehörden nun mit 17-Jährigen in die Läden gehen, um gezielten Hinweisen auf Gesetzesverstößen nachzugehen, dann bekommt der zahnlose Tiger Jugendschutzgesetz endlich ein scharfes Gebiss", sagte die Ministerin der "Bild am Sonntag". Kein Jugendlicher solle allein Testkäufe tätigen können. Das gehe nur, wenn die Eltern einverstanden seien und das Jugendamt im Laden dabei sei.

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) lehnt die Pläne der Ministerin ab. DKSB-Geschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth sagte den "Lübecker Nachrichten", es sei "juristisch höchst bedenklich", wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht würden, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen: "Sie als Lockvögel zu missbrauchen, das ist nicht mit der Würde des Kindes vereinbar."

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), warnte: "Das Gesetz darf nur eine Ergänzung und muss nachrangig im Kampf gegen Drogen sein." Wichtiger sei es, die Möglichkeiten für normale Kontrollen voll auszuschöpfen: "Hier bestehe ein Manko", sagte Bätzing dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Berlins Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD) kritisierte von der Leyen im selben Blatt: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtsstaat das Recht hat, Kinder und Jugendliche als Agent provocateur einzusetzen." Der Kinderspitzel-Einsatz sei juristisch sehr fragwürdig. Außerdem könne man nicht sicher sein, dass unter diesen Bedingungen erfolgte Verstöße gerichtsfest seien und geahndet werden könnten, so Zöllner.

sam/ddp/dpa/AP

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