Führungsstreit
Machtkampf in der SPD schwelt weiter
Von einem Ende des Führungsstreits in der SPD kann nach dem Kompromiss-Fax Franz Münteferings an Kurt Beck keine Rede sein. Der konservative Seeheimer Kreis lobt die neuen Vorschläge des Vizekanzlers, die der Parteichef aber nur zurückhaltend aufnahm.
Hamburg – Johannes Kahrs, Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises der SPD, bezeichnete Münteferings neuen Vorschlag zum Arbeitslosengeld I (ALG I) als "guten Kompromiss". Er hoffe, dass es Müntefering und Beck gelinge, in den kommenden Tagen einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln, sagte Kahrs der "Netzeitung". "Wichtig ist, dass der Vorschlag die Partei zusammenhält und in der Sache auch schlau ist."
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Beck (l.) und Müntefering: Fax an den Urlaubsort
Müntefering, der Änderungen am ALG I anfangs abgelehnt hatte, hatte sich im Streit mit Beck zuletzt bedingt kompromissbereit gezeigt.
Per Fax an Becks Urlaubsort in Spanien hatte der Arbeitsminister nach SPIEGEL-Informationen versucht, sein neues Angebot an den Rivalen zu übermitteln. Fortbildungszeiten sollen nicht auf die Bezugsdauer angerechnet werden, schlug er darin vor, Arbeitslose müssten zudem über 55 Jahre alt sein, um 24 Monate ALG I zu erhalten. Die Möglichkeit zur Frühverrentung soll für ältere Arbeitslose vollständig ausgeschlossen werden. Beck habe das Kompromisspapier aber nur mit Zurückhaltung aufgenommen, hieß es. In Becks Umgebung wurden sie nach Informationen des SPIEGEL als "bodenlose Frechheit" gewertet.
Ähnlich positiv wie Kahrs zu Münteferings Vorstoß äußerte sich auch Klaus Brandner, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD. "Die Ausweitung des Arbeitslosengeldes wird mit zwingenden Aktivitäten für eine Beschäftigung verbunden", sagte er der "Saarbrücker Zeitung". Nun komme es auf die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags an. Die Ausnahme, wonach ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld durch eine Qualifizierungsmaßnahme schon heute möglich ist, sollte zur Regel werden.
Die Parteivize Elke Ferner hofft noch auf ein Ende des Machtkampfes rechtzeitig zum Parteitag, der Ende des Monats in Hamburg stattfindet. "Die Vorschläge von Kurt Beck und Franz Müntefering sind nicht unvereinbar", sagte sie. "Wenn ein Älterer schwer vermittelbar ist, dann darf eine Qualifizierungsmaßnahme nicht erst nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit drangehängt werden."
als/dpa/ddp/Reuters/AP
WAS UNION UND SPD BEIM ALG I WOLLEN
Die CDU preschte beim Arbeitslosengeld I vor. Schon auf ihrem Düsseldorfer Parteitag 2004 hatte sie die Regelung der rot-grünen Bundesregierung kritisiert.
In den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückte dann allerdings im November 2006 der Dresdner CDU-Bundesparteitag. Auf ihm setzte sich der nordrhein-westfälische Landeschef und Ministerpräsident Jürgen Rüttgers mit einem Antrag durch, der auf eine Verlängerung der Zahlung von ALG I für ältere Arbeitnehmer hinausläuft. In der Begründung des NRW-Antrags hieß es damals: Das Ziel der Hartz-Reformen, erwerbsfähige Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sei nicht erreicht worden.
Im Kern lautet der ALG-I-Beschluss des CDU-Bundesparteitags von Dresden wie folgt: Es soll eine Staffelung entwickelt werden, durch die sichergestellt sei, dass künftig jemand, der jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, länger Arbeitslosengeld erhält als jemand, der nur wenig eingezahlt hat. In der Begründung hieß es, die gegenwärtige Regelung sei "ungerecht" und führe dazu, "daß ganze Lebensentwürfe und Arbeitsbiografien entwertet werden".
Im Einzelnen sieht der CDU-Vorschlag vor: In Zukunft soll Arbeitslosengeld I im Regelfall bis zu zwölf Monate lang gezahlt werden. Allerdings wird differenziert. Wer mindestens 15 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll bis zu 15 Monate lang unterstützt werden. Wer mindestens 25 Jahre eingezahlt hat, erhält vom Staat bis zu 18 Monate lang ALG I. Bei mehr als 40 Beitragsjahren soll das Arbeitslosengeld I dann bis zu 24 Monate lang gezahlt werden.
Beschlossen wurde zudem: Die Freibeträge zur Altersvorsorge sollen erhöht werden. Es sollen 700 Euro pro Lebensjahr, höchstens 45.500 Euro, gelten.
Bei der Sozialhilfe wird die gegenseitige (finanzielle) Einstandspflicht von Eltern für ihre Kinder als auch von Kindern gegenüber den Eltern wieder eingeführt.
Am Arbeitsmarkt will die CDU einen Kombi-Lohn einführen. So sollen Menschen mit erheblichen Vermittlungsproblemen eine Chance auf eine Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
Der Bezug des Kinderzuschlags wird vereinfacht. Er wird vorbehaltlich der Anrechnung von Kindereinkommen auf pauschal 100 Euro pro Monat und Kind festgelegt. Die Höchstzahlungsdauer von 36 Monaten wird ersatzlos gestrichen.
Der Vorschlag der CDU soll zudem "kostenneutral" erfolgen - sprich Einsparungen an anderer Stelle erwirtschaftet werden.
Nach dem CDU-Bundesparteitag verabschiedete der Deutsche Gewerkschaftsbund im Dezember ein eigenes Modell zum ALG I. Dieses Modell hat SPD-Parteichef Kurt Beck nun übernommen - und versucht, damit auch ein Signal in dem seit der Agenda 2010 angespannten Verhältnis zu den Gewerkschaften zu setzen.
Das Beck-DGB-Modell sieht im einzelnen vor: Im Gegensatz zu den Beitragsjahren nach dem CDU-Beschluss soll hier maßgeblich das Lebensalter sein. Danach sollen Erwerbslose über 45 Jahre bis 15 Monate lang Geld bekommen. Wer älter als 50 ist, soll 18 beziehungsweise 24 Monate ALG I beziehen. Das richtet sich danach, wie lange der oder die Betroffene in den vergangenen fünf Jahren in einem sozialversicherungspflichtigen Job beschäftigt war.
Ob das DGB-Modell in Reinform auf dem kommenden SPD-Bundesparteitag in Hamburg verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Der Antrag soll bis zum 22. Oktober stehen.
Der DGB hatte einst die Richtung des Rüttgers-Modell zwar im Grundsatz begrüßt, es zugleich aber auch als "Mogelpackung" bezeichnet. Grund: Es berge die Gefahr, dass die Unterstützungsleistungen während der Arbeitslosigkeit trotz vergleichbarer Lebenssituationen stark schwankten. Ältere würden oftmals schlechter dastehen als heute. Außerdem sei die CDU-Idee eine Zumutung für Frauen und nicht zuletzt für ältere Ostdeutsche, die derart lange Beitragszeiten gar nicht erreichen können.
So bedeutet das Rüttgers-Modell laut DGB-Berechnungen, dass etwa ein 55-jähriger Arbeitnehmer erst nach 25 Beitragsjahren 18 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätte. Nach geltendem Recht reichten dafür aber schon drei Beitragsjahre aus.
Auf dem Dresdner CDU-Bundesparteitag war auf Antrag des baden-württembergischen Landesverbands auch eine weitere Flexibilisierung des Kündigungsschutzes mit verabschiedet worden. ALG I und Kündigungsschutz wurden danach als zwei gleichgewichtige Botschaften des Parteitags in der Öffentlichkeit verkauft. Kürzlich erst hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger in der laufenden ALG-I-Debatte erneut in Sachen Kündigungsschutz Druck gemacht. Nicht ausgeschlossen ist daher, dass die Union, sollte die SPD nach ihrem Parteitagsbeschluss in der Koalition über eine Reform des ALG I reden wollen, auch den baden-württembergischen Antrag aufrufen wird. Er bietet wiederum Konfliktstoff für die Auseinandersetzungen mit den Gewerkschaften.
Der Antrag des CDU-Bundesparteitags von Dresden zum Kündigungsschutz sieht im einzelnen vor: Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen soll der jeweils geltende Kündigungsschutz unverändert erhalten bleiben. Bei Neueinstellungen dagegen soll das Gesetz in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt werden. In größeren Betrieben soll es für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam werden.
Zudem soll es möglich sein, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Einstellung eine Abfindung für den Fall einer späteren Kündigung vereinbaren können.
Findet der Arbeitnehmer nicht unmittelbar im Anschluss eine neue Arbeitsstelle, soll die Abfindung nicht zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer sich verpflichten, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten.
Dadurch hofft die CDU die Bereitschaft der Unternehmen zu fördern, mehr Mitarbeiter unbefristet einzustellen.
Ebenso wurde beschlossen, das Tarifvertrags- und das Betriebsverfassungsgesetz neu zu regeln. Es soll "dem Bedürfnis der Unternehmen nach Flexibilität, dem Bedürfnis der Arbeitnehmer nach dem Erhalt ihrer und der Schaffung neuer Arbeitsplätze angepasst werden". So soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, von bestehenden Tarifverträgen abzuweichen, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient.
Voraussetzung ist nach dem CDU-Beschluss, dass der Betriebsrat und zwei Drittel der Belegschaft eines Unternehmens der neuen Vereinbarung zustimmen. Ebenso soll es möglich sein, vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen zu vereinbaren, wenn zwei Drittel der Belegschaft zustimmen.
Das unter Rot-Grün im Rahmen der Agenda 2010 verabschiedete ALG I sieht folgendes vor: Derzeit ist die Bezugsdauer generell auf zwölf Monate begrenzt. Nur über 55-Jährige können maximal 18 Monate erhalten.
Der CDU-Beschluss von Dresden bedeutet Einschnitte für die Jüngeren. Weil er kostenneutral sein soll, wird er finanzielle Einschnitte bei jenen verursachen, die kürzere Zeiten als ältere Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Im einzelnen heißt das: Wer 16 Monate einzahlt, bekommt heute acht Monate Arbeitslosengeld I. Nach den Rüttgers-Plänen sollen es dann nur noch sechs Monate sein.
Wer 20 Monate einzahlt, bekommt heute zehn Monate Geld. Das soll auf acht Monate gekürzt werden.
Für zwei Beitragsjahre (24 Monate) sollen anstatt zwölf nur noch zehn Monate Arbeitslosengeld I bezahlt werden.
Bei 30 Monaten Einzahlung sind es anstatt 15 nur 12 Monate.
Bei 36 Monaten werden es dann anstatt 18 Monaten 12 Monate Arbeitslosengeld I sein.