Cottbus - Als Termin für die Verkündung des Urteils gegen Horst Mahler setzte das Amtsgericht Cottbus den 23. November fest. Ursprünglich war bereits heute mit dem Richterspruch gerechnet worden.
Dem 71 Jahre alten Mahler droht wegen Zeigens des verbotenen Hitlergrußes eine erneute Gefängnisstrafe von neun Monaten. Die Anklage hat zudem gefordert, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen.
Mahlers Anwältin, seine Lebensgefährtin Sylvia Stolz, hielt ein mehr als dreistündiges Plädoyer, in dem sie nach Angaben von Gerichtssprecher Wolfgang Rupieper den Nationalsozialismus lobte. Mahler selbst bezeichnete die Richter demnach als "Sklaven des Staats". Ihm wird vorgeworfen, zum Antritt einer neunmonatigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung im November 2006 den verbotenen Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen zu haben. Mahler hat die Vorwürfe eingeräumt.
Zu der neunmonatigen Gefängnisstrafe war Mahler wegen antisemitischer Äußerungen vor dem Bundesverfassungsgericht während des NPD-Verbotsverfahrens verurteilt worden, wo er die Partei als Anwalt vertreten hatte
Unterdessen dokumentiert die jüngste Ausgabe des Magazins "Vanity Fair" ein Gespräch zwischen dem Journalisten Michel Friedman und dem Neonazi Mahler. Mahler begrüßt Friedman darin mit den Worten "Heil Hitler" und leugnet erneut den Holocaust. Hitler bezeichnet Mahler in dem Gespräch als "Erlöser des deutschen Volkes".
Das Gespräch führte Friedman den Angaben zufolge vor vier Wochen. Friedman hat nach dem Interview als Privatperson Strafanzeige gegen Horst Mahler gestellt, erklärt die Redaktion von "Vanity Fair".
Die wortgetreue Veröffentlichung des Gesprächs begründete "Vanity Fair" wie folgt: "Wir veröffentlichen dieses Interview, weil wir glauben, dass es eine bessere Bloßstellung der deutschen Rechtsextremen nie gegeben hat – auch wenn er Dinge sagt, die in Deutschland verboten sind." Mahler habe darauf verzichtet, den Text vor der Veröffentlichung zu autorisieren. Die Redaktion von "Vanity Fair" habe darauf verzichtet, ihn sprachlich zu glätten.
In einem Interview mit "Süddeutsche Online" sagte Friedman heute, er und die Redaktion hätten lange überlegt, wie man das Gespräch mit Mahler machen könne. Letztendlich hätte man das Gespräch - und wie es geführt wurde - als Dokument verstanden. "Es ging hier um eine grundsätzliche Aufklärungspflicht. Es ist der Versuch, sich mit diesen Menschen auch unmittelbar auseinanderzusetzen. Auch wenn es ätzend, unangenehm, und teilweise beleidigend und schmerzhaft ist. Denn nur so zeigt sich, was für eine Gewalt und was für ein Hass auf Menschen dahintersteckt", so Friedman.
Mahler hatte am 15. November 2006 seine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung angetreten. Er wurde von mehreren Rechtsextremisten zur Justizvollzugsanstalt Cottbus begleitet und hatte sich dann von diesen mit gestrecktem rechten Arm und dem Ruf "Heil Hitler" verabschiedet.
Anfang der siebziger Jahre hatte Mahler zu den ersten Mitgliedern der terroristischen Rote-Armee-Fraktion gehört und war an der Befreiung des Terroristen Andreas Baader sowie an mehreren Banküberfällen beteiligt. Deshalb war er zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Später wandte er sich dem Rechtsextremismus zu und trat 2000 in die NPD ein, verließ die Partei aber mittlerweile wieder.
anr/dpa/AP
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