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26.11.2007
 

Umstrittenes Betreuungsgeld

"Gluckengehalt" für Thüringens Eltern

Von Lisa Erdmann

Worüber die Große Koalition noch streitet, ist in Thüringen schon Alltag: Das Betreuungsgeld. Eltern bekommen ab dem zweiten Geburtstag ihres Kindes 150 Euro im Monat, wenn sie es nicht in die Kita bringen. Die Landesregierung spricht von einem Erfolgsmodell - Sozialverbände laufen Sturm.

Hamburg - "Herdprämie!", "Gluckengehalt!" zetern die Gegner. "Wahlfreiheit!", "Selbstbestimmung!" halten die Befürworter dagegen. Die Lager in Sachen Betreuungsgeld liegen unversöhnlich weit auseinander. Doch es wird kommen: Ab 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartengartenplatz für alle ein- bis dreijährigen Kinder und - auf Drängen der CSU - ein Betreuungsgeld für alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause behalten wollen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.

Toben mit der Mama: In Thüringen erhalten Eltern 150 Euro, wenn sie ihr Kind nicht in die Kita bringen
DPA

Toben mit der Mama: In Thüringen erhalten Eltern 150 Euro, wenn sie ihr Kind nicht in die Kita bringen

"Wir freuen uns, dass das jetzt bundespolitisch nachgeahmt wird", schmunzelt der Sprecher des thüringischen Sozialministeriums, Thomas Schulz. Die CDU-Landesregierung unter Ministerpräsident Dieter Althaus hat schon zum 1. Juli 2006 das sogenannte Landeserziehungsgeld eingeführt. Jedes Kind hat dort ab dem zweiten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen kostenpflichtigen Kindergartenplatz zwischen 7 und 17 Uhr. Eltern, die sich entscheiden, ihr Kind lieber zu Hause zu erziehen, erhalten ein Jahr lang 150 Euro im Monat. Gibt es Geschwister, erhöht sich die Summe: Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren im Haushalt 50 Euro mehr. Das Geld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Wer seinen Nachwuchs nur einige Stunden am Tag in den Kindergarten gibt, erhält eine entsprechend gekürzte Summe - der Rest kommt dem Kindergarten zugute.

"Wir wollen, dass das Geld dahin fließt, wo das Kind betreut wird", sagt Thomas Schulz. Es gebe keine Präferenz der Regierung für das eine oder andere Erziehungsmodell, es gehe schlicht um Entscheidungsfreiheit. "Kinder sind ja unterschiedlich entwickelt: Manche schaffen mit zwei Jahren schon acht Stunden im Kindergarten, manche nur einen halben Tag, manche schaffen es noch gar nicht."

Inzwischen liegen erste Zahlen über die Inanspruchnahme der Leistung vor: Im März 2006 besuchten 79,5 Prozent der Zweijährigen in Thüringen eine Kinderkrippe, ein Jahr später noch 73,4 Prozent. Verglichen mit den alten Bundesländern ist das eine enorm hohe Zahl - aber nun eben rückläufig. Die Landesregierung überrascht das nicht: Wer eine solche Leistung anbiete, der dürfe sich doch nicht wundern, wenn sie angenommen werde, sagt Sozialministeriumssprecher Schulz. "Auch wenn die Zahl weiter sinkt, stört uns das nicht: Das ist die Entscheidung der Eltern."

Warnung vor der Versuchung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen hat in den vergangenen Monaten untersucht, welche Familien lieber das Geld nehmen als den Krippenplatz. Die Sorge der Experten, die auch in der bundesweiten Diskussion über das Betreuungsgeld stets diskutiert wird: Gerade Familien aus bildungsfernen Schichten steckten häufig lieber Bares ein als ihre Kinder von Profis fördern zu lassen. "Der Trend, den wir befürchtet haben, hat sich bewahrheitet", sagt Christian Stadali. "Gerade sozial schwache Familien schicken ihre Kinder gar nicht erst in die Krippe oder holen sie schon vor dem Mittagessen wieder ab, weil sie sich die Kosten für das Essen gar nicht leisten können."

Auch die thüringische SPD hat von Anfang an gegen das Landeserziehungsgeld gewettert. SPD-Landeschef Christoph Matschie hat davor gewarnt, sozial schwache Familien mit dem Geld in Versuchung zu führen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) warnte er davor, mit dem geplanten bundesweiten Betreuungsgeld "einen Plan gesetzlich verankern zu wollen, der Eltern dafür belohnt, wenn sie ihre Kinder aus den Betreuungseinrichtungen nehmen". Auch Linkspartei und Gewerkschaften lehnen das Landeserziehungsgeld ab. Sogar eine "Initiative für eine bessere Familienpolitik" hat sich gegründet, die per Volksbegehren das Betreuungsgeld wieder abschaffen möchte - das Weimarer Verfassungsgericht entscheidet Anfang Dezember über dessen Zulässigkeit.

Das Sozialministerium will die Kritik nicht gelten lassen: Das Gesetz beinhalte eine Missbrauchsklausel, der zufolge Eltern das Geld zurückzahlen müssen, wenn sie es für sich statt für ihre Kinder ausgeben. "Wir vertrauen den Eltern", sagt Schulz, "aber ein bis zwei Prozent Missbrauch schließen wir nicht aus. Das ist ähnlich wie beim Kindergeld: Da kann man ja auch nicht überprüfen, wofür das ausgegeben wird."

Bei dem Streit ums Betreuungsgeld geht es nicht nur um die richtige Erziehungsideologie. Es dreht sich auch handfest ums Geld. Einig sind sich die Kritiker darin, dass das Betreuungsgeld zulasten der Kindertageseinrichtungen geht. Schließlich wurde deren Etat im gleichen Zuge um fast zehn Prozent gekürzt - von 230 Millionen Euro auf 210 jährlich. Die Folge: Vier Prozent weniger Erzieherinnenstellen und höhere Kindergartenbeiträge für die Eltern. Das dementiert die Landesregierung auch gar nicht. Kindergartenbeiträge stiegen nun mal, sagt Schulz. "Alles andere wird ja auch teurer."

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