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15.12.2007
 

Nach Verfassungsurteil

SPD stellt Ja zu Online-Durchsuchung in Aussicht

Im Streit über die Änderung des BKA-Gesetzes und die Online-Durchsuchung ist ein Ende in Sicht. Der SPD-Politiker Edathy signalisierte die Zustimmung seiner Partei. Das neue Gesetz könnte demnach nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fertiggestellt werden.

Berlin - Voraussetzung für eine Einigung ist laut Sebastian Edathy, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr Leitlinien aufgestellt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könne das BKA-Gesetz fertiggestellt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag der "BZ am Sonntag". Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzungen eines solchen Eingriffs. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen. Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten", bekräftigte Edathy die Haltung seiner Partei.

Erwartet kein grundsätzliches Nein der Verfassungsrichter: Sebastian Edathy
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Erwartet kein grundsätzliches Nein der Verfassungsrichter: Sebastian Edathy

Die Online-Durchsuchung dürfe nur gegen den internationalen Terrorismus und den Menschenhandel angewandt werden, nicht aber gegen Bagatelldelikte. Außerdem müsse es einen Richtervorbehalt geben und der Kern der Privatsphäre geschützt bleiben. "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu", sagte er.

Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu", erklärte der SPD-Politiker. Der Richter lösche dann die privaten Passagen und gebe den Rest zur Auswertung frei. Dieser Lösung könne auch die SPD zustimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Großen Lauschangriff mit Verweis auf den mangelhaften Schutz der Intimsphäre stark eingeschränkt. Die SPD blockiert das BKA-Gesetz, in dem die Online-Durchsuchung verankert werden soll, seit Monaten. Sie hält eine Regelung vor dem Entscheid der Karlsruher Richter für unsinnig. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form die Computer-Razzien zulässig sind.

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