Berlin - Mit der Entscheidung der Länderkammer ist der Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di allgemeinverbindlich. Er sieht für Briefzusteller und -sortierer ab 1. Januar 2008 einen Mindestlohn zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro vor.

Mitarbeiter in Post-Filiale: Hier gelten ab 2008 Mindestlöhne
Der Aufnahme der Briefdienstleister ins Entsendegesetz war ein monatelanger Streit in der Koalition über Mindestlöhne vorausgegangen. Vergangenen Freitag hatte der Bundestag den Postmindestlohn beschlossen. Die FDP-mitregierten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie das CDU-regierte Thüringen stimmten heute im Bundesrat nicht zu.
Das neue Gesetz soll zeitgleich mit der Liberalisierung des EU-Briefmarktes in Kraft treten. Entsprechende Mindestlohnregelungen gibt es bereits in der Baubranche und für Gebäudereiniger. Der Mindestlohn wird für Beschäftigte, die nur Briefe sortieren, im Osten 8,00 und im Westen 8,40 Euro betragen. Für Zusteller sind im Osten 9,00 und im Westen 9,80 Euro vorgesehen. Bis Ende März können weitere Branchen die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragen.
Unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss am vergangenen Freitag hatte der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste, dem auch PIN und TNT angehören, beim Arbeitsminister einen eigenen Mindestlohn beantragt. Dieser solle deutlich niedriger liegen als die vom Parlament beschlossenen Stundenlöhne: Die in dem Verband organisierten Unternehmen wollen ihren Zustellern im Westen 7,50 Euro und im Osten 6,50 pro Stunde bezahlen.
amz/AP/dpa
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