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Jobcenter Hartz-IV-Urteil provoziert Streit in der Koalition

Es war ein mühsamer Kompromiss nach langem Ringen: Kurz vor Weihnachten 2003 einigten sich Rot-Grün und Union über die Hartz-IV-Reform. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht sie in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Koalition nimmt die alte Auseinandersetzung neu auf.

Berlin - Es war eine lange Nacht im Dezember 2003. Wenige Tage vor Weihnachten hatten sich Union und die rot-grüne Koalition im Vermittlungsausschuss verhakt - nicht nur in Sachen Steuerreform, sondern auch bei der Frage, wer die Langzeitarbeitslosen nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe künftig betreuen sollte.

Arbeitsminister Olaf Scholz: Hessen bietet Nachhilfe an
AP

Arbeitsminister Olaf Scholz: Hessen bietet Nachhilfe an

Eigentlich sollte alles aus einer Hand gesteuert werden. So der Plan der damaligen Regierung. Die SPD war für die Bundesagentur für Arbeit, die Union dagegen. Allen voran der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sprach sich für die Kommunen als Hauptträger aus.

Am Ende der Auseinandersetzung wurde in den frühen Morgenstunden des 15. Dezember 2003 ein mühsamer und typischer Kompromiss vorgestellt: In Arbeitsgemeinschaften (kurz: Argen) sollten Kommunen und Bundesagentur gemeinsam die sogenannten Jobcenter betreiben.

Die Mischform war von Anfang an umstritten. Heute, vier Jahre später, wurde sie durch das Urteil in Karlsruhe in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

Nun droht die Wiederauflage des alten Streits - diesmal allerdings zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union: Wer wird künftig für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sein?

Scholz: Keine Kommunalisierung

Seit Inkrafttreten des Hartz-IV-Gesetzes Anfang 2005 haben sich drei Modelle der ALG-II-Verwaltung etabliert. In 353 Kommunen arbeiten die früheren Sozialämter und die regionalen Arbeitsagenturen bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II, der Jobvermittlung und den Eingliederungsmaßnahmen eng zusammen. Die Mitarbeiterstäbe sind verschmolzen.

Daneben gibt es 69 sogenannte Optionskommunen, damals durchgesetzt durch die Union. Sie führen die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger in eigener Regie, ohne personelle Hilfe der BA. In weiteren 21 Kommunen arbeiten Vertreter von Bund und Kommunen zwar in den Jobcentern unter einem Dach, haben aber strikt getrennte Aufgabenbereiche.

Kaum hatte Karlsruhe heute das Urteil verkündet, wurden in der Großen Koalition schon die alten Trennlinien sichtbar. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) beeilte sich zu erklären, er erwarte keine neue Debatte über die Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung. Sie sei Sache der Bundesagentur - darüber seien sich Bundesregierung, die Spitzen der Koalitionsfraktionen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) einig.

Scholz pries die 21 Jobcenter mit getrennter Aufgabenwahrnehmung als Modell der Zukunft. Hier sind die Mitarbeiter der Arbeitsagentur zuständig für Arbeitsvermittlung und ALG-II-Zahlungen, die Kommune für die Kosten von Unterkunft und Heizung sowie die begleitenden Hilfen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung. "Auf dieser Basis wird sich eine Lösung entwickeln müssen", sagte Scholz in einer Pressekonferenz in Berlin.

CDU: Scholz will in arbeitsmarktpolitische Steinzeit

Führende Vertreter der Union hingegen werteten das Urteil als Bestätigung der Optionskommunen. Was Scholz als Zukunftsmodell darstelle, sei in Wirklichkeit "ein Rückschritt in die arbeitsmarktpolitische Steinzeit," sagte die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU).

Hartz IV
Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.
Jetzt ergebe sich die Chance auf eine grundlegende Neuordnung. "Der Zeitpunkt ist gekommen, allen Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie zu betreuen", forderte Lautenschläger. Ein weiteres Herumflicken am bestehenden System müsse unterbleiben.

Auch der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, sagte, das von der Union seit jeher favorisierte Optionsmodell gewinne nun "neue Bedeutung". Dort werde schließlich sehr gute Arbeit geleistet. "Auf diesen Erfolg und auf die dort gemachten Erfahrungen kann im Rahmen der Schaffung einer bundesweiten Regelung optimal aufgebaut werden". Wichtig sei, dass man die vom Verfassungsgericht gesetzte Drei-Jahres-Frist für die Überarbeitung des Gesetzes sinnvoll nutze und in enger Abstimmung mit den Kommunen eine gute Lösung finde.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, sagte SPIEGEL ONLINE, er sei nicht für "ideologische Debatten". Die nunmehr notwendig gewordene Neuregelung sei nichts, "wo man taktieren sollte". Man habe zwei Modelle, die sich nun anböten - die Optionskommunen und die Trennung der Arbeit. Man solle darüber nachdenken, "welche Rolle die Modelle künftig zu spielen haben". Der CDU-Politiker widersprach aber Überlegungen, sich schon jetzt für eines der beiden Modelle zu entscheiden. "Ich bin gegen Vorfestlegungen. Wir sollten uns in Ruhe zusammensetzen und darüber reden, wie es weitergeht."

Brauksiepe erklärte aber auch, dass das Modell der Optionskommunen bislang nicht zu Beanstandungen geführt habe. "Es gibt daher überhaupt keinen Anlass, gegen den Willen der Kommunen auf dieses Modell zu verzichten", betonte er. Schließlich habe es beim Urteil in Karlsruhe gegenüber dem Optionsmodell "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" gegeben. Im Raum stünden "politische Bedenken" - ein Hinweis Brauksiepes auf die Haltung der SPD.

Während Brauksiepe, eingebunden in die Große Koalition in Berlin, in seiner Bewertung zurückhaltend war, nutzte Hessens Sozialministerin Lautenschläger die Gelegenheit, um den Sozialdemokraten in Berlin noch einmal an frühere Versäumnisse zu erinnern. Ihre Partei regiert in Hessen allein, ist also frei von Rücksichtnahmen. Und so nannte sie die handwerkliche Umsetzung des Gesetzes "stümperhaft". Und fügte hinzu: "Das hat Herr Scholz jetzt mit Brief und Siegel des obersten Gerichts."

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