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21.12.2007
 

Jobcenter-Urteil

Kauder lehnt grundsätzliche Hartz-IV-Reform ab

Die Union bleibt ihrer Linie in der Sozialpolitik treu. Fraktionschef Kauder hat sich auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen eine Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung ausgesprochen.

Berlin - Auch wenn nun die Betreuung der ALG-II-Empfänger neu geregelt werden müsse, werde es in der Sache "keine Reform der Reform" geben, sagte Volker Kauder (CDU) der "Passauer Neuen Presse". Das sei mit der Union "nicht zu machen".

Hartz IV

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.
Den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" sagte Kauder: "Es bleibt bei der grundsätzlichen Entscheidung. Die Koalition hat sich auf wenige sinnvolle Korrekturen verständigt. Dabei bleibt es. Die Hartz IV-Leistungen werden in einem regelmäßigen Rhythmus überprüft."

Bei der nun fälligen Hartz-IV-Verwaltungsreform will Kauder die Rolle der Kommunen stärken. "Sie könnten diese Aufgabe auch durchaus gut leisten. Aber nicht alle Länder und auch nicht alle Kommunen wollen diese Aufgabe alleine machen." Man werde bei der Aufgabenerfüllung eine klare Trennung zwischen Kommunen und Bund ziehen. Die Service-Agenturen sollten aber dennoch gemeinsam unter einem Dach arbeiten.

Kauder verwies darauf, dass es bereits 21 Landkreise gebe, die der Forderung des Bundesverfassungsgerichts gerecht würden und getrennte Verwaltungen in einem Haus hätten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die 350 Hartz-IV-Jobcenter für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten die Mischform, die in der großen Mehrheit der Landkreise praktiziert wird: Jene 350 Jobcenter, in denen die Beschäftigten von Kommune und Bund unter dem gleichen Chef in einem Team zusammenarbeiten.

Diese Mischverwaltung verstoße gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, so die Richter. Jeder Verwaltungsträger sei vielmehr verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".

Die Jobcenter, von Argen (kurz für Arbeitsgemeinschaften)betrieben, waren 2004 aus einem Streit zwischen SPD und Union entstanden. Während der damalige Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) die Verwaltung der ALG-II-Empfänger ausschließlich in die Hände der Bundesagentur legen wollte, bestand die Union, allen voran der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), auf der Mitsprache der Kommunen. Daraus resultierte die Verschmelzung der kommunalen mit der Bundesverwaltung.

asc/AP/ddp/dpa

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