Berlin/Frankfurt am Main - Horst Köhler ist unzufrieden über die deutsche Reformpolitik, so wie sie von Union und SPD betrieben wird, sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Von den Parteien verlangte der Bundespräsident "mehr Reformehrgeiz". Denn "einem Schritt oder zweien voran folgt leider oft auch wieder ein Schritt zurück", kritisierte das Staatsoberhaupt.
Köhler: "Noch stärker ins Zeug legen"
Deutschland müsse sich für seine Wettbewerbsfähigkeit "noch stärker ins Zeug legen". Am Konjunkturhimmel zögen Wolken auf. "Deshalb wünschte ich mir mehr Reformehrgeiz. Wir sind in dem Prozess, uns auf die Chancen und Risiken der Globalisierung einzustellen, noch nicht weit genug gekommen, und auch nicht bei der Frage, wie wir auf den Rückgang und die Alterung unserer Bevölkerung reagieren. Wir investieren - materiell und immateriell - immer noch zu wenig in die Zukunft unseres Landes."
Bei der von der Koalition beschlossenen Verlängerung des Arbeitslosengeldes I handele es sich offensichtlich um einen Paradigmenwechsel, sagte der Bundespräsident. Er habe "Zweifel, ob diese Maßnahme wirklich zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt. Eher trägt sie wohl dazu bei, die Beschäftigungsschwelle des Wachstums wieder anzuheben, das heißt, es zu erschweren, aus Wachstum mehr Beschäftigung zu machen." Der nachhaltige Abbau der Sockelarbeitslosigkeit werde dadurch nicht leichter.
Köhler äußerte zudem Vorbehalte gegen den von der Koalition beschlossenen Post-Mindestlohn. Das Risiko sei, dass ein Mindestlohn Arbeitsplätze vernichte, wenn er von den Arbeitgebern im Wettbewerb nicht gezahlt werden könne. Er habe Zweifel, ob die Vereinbarung zum Post-Mindestlohn "eine rundum gelungene Antwort" auf die Probleme sei. Wenn Arbeit überall auf der Welt in gewünschter Qualität geleistet werden könne, lasse sich ihr Preis immer weniger innerhalb von Landesgrenzen bestimmen. Diesen Druck würden vor allem Menschen erfahren, denen nur einfache Tätigkeiten gelängen.
Trotz dieser Vorbehalte hat Köhler die umstrittene Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unterschrieben, so dass der Mindestlohn für Briefzusteller fristgerecht zum 1. Januar in Kraft treten kann.
als/AP/AFP
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